Tag & Nacht

Zwei Jugendliche, die auf einem Motorroller unterwegs waren, starben, nachdem sie in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Limoges (Haute-Vienne) bei dem Versuch, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, in ein Fahrzeug geprallt waren. 

Die Staatsanwaltschaft Limoges hat Ermittlungen eingeleitet, nachdem der Fahrer eines Motorrollers und sein Beifahrer bei einem Zusammenstoß in der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 6. August,  in Limoges (Haute-Vienne) getötet wurden. Der Fahrer des Motorrollers war erst 17 Jahre alt, die Identität seines Beifahrers muss laut der Staatsanwaltschaft Limoges noch bestätigt werden.

Gegen 23 Uhr wollten Polizisten in Limoges, einen Motorroller kontrollieren, der am Vortag als gestohlen gemeldet wurde. Als sich die Polizisten näherten, ergriff der Fahrer des Motorrollers sofort die Flucht, so die Staatsanwaltschaft.

Die Besatzung des Streifenwagens begann mit der Verfolgung und musste feststellen, dass die Geschwindigkeit des Rollers etwa 100 km/h erreichte. Der Tacho des Rollers war laut der Staatsanwaltschaft nach dem Unfall „bei 90 km/h eingefroren“.

Obwohl die Polizei die Verfolgung aus Sicherheitsgründen abbrach, fuhren die beiden jungen Männer weiterhin mit hoher Geschwindigkeit und überquerten „mehrere rote Ampeln, ohne zu bremsen“. Die Polizisten sahen anschliessend eine Rauchfahne in etwa 300 Metern Entfernung. Als sie näher kamen, erkannten sie, dass der Motorroller mit einem Pkw kollidiert war. Zeugen sagten aus, dass sich das Polizeifahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes über 150 Meter entfernt befand. Eine direkte Beteiligung der Polizeibeamten an dem tödlichen Unfall erscheint daher als ausgeschlossen.

Die Insassen des anderen Fahrzeugs blieben unverletzt.

Die Insassen des anderen Autos, ein Familienvater und seine kleinen Kinder, wie der Bürgermeister von Limoges, Émile Roger Lombertie, auf X (ex-Twitter) mitteilte, blieben unverletzt, sind aber durch den Unfall „schockiert und traumatisiert“. Der Bürgermeister rief zu „Ruhe und Besinnung auf, die notwendig sind, um die Familien und Freunde in ihrer Trauer zu begleiten. Trauer, die sich in Wut ausdrückt, darf keine Gewalt rechtfertigen“.


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