Tag & Nacht

Eine 48-jährige Frau muss sich vor dem Strafgericht in Rennes verantworten. Als ihr 14-jähriger Sohn im Juli 2022 ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wog er nur 27 kg. 

Hat die 48-jährige Stéphanie ihren 14-jährigen Sohn misshandelt? Dies will das Strafgericht von Rennes (Ille-et-Vilaine) ab Donnerstag, dem 5. Oktober, klären. Das Gericht muss über einen Fall entscheiden, der im Frühjahr in die Medien kam, nachdem ein Artikel in der Zeitung Ouest-France erschienen war, in dem behauptet wurde, eine Mutter habe die Existenz ihres 14-jährigen Sohnes seit seiner Geburt verschwiegen. Das Sorgerecht für den Teenager, der in den Medien Pierre-Alexandre (ein Pseudonym) genannt wurde, wurde ihr im Sommer 2022 entzogen: Der junge wurde seitdem in einem Kinderheim untergebracht. Stéphanie bestreitet jegliche Vernachlässigung und hat nicht gezögert, sich offen in Fernsehinterviews zu verteidigen.

Der Fall begann im Juli 2022, als Stéphanie mit ihrem Sohn, der wahrscheinlich einen Schwächeanfall erlitten hatte, in der Notaufnahme des Krankenhauses von Rennes erschien. In einer TV-Sendung erklärte sie später, dass der Junge einen anaphylaktischen Schock erlitten habe, nachdem er Halspastillen geschluckt hatte.

Die Ärzte waren von Anfang an alarmiert über die extreme Magerkeit des Jugendlichen, der laut der Staatsanwaltschaft Rennes nur 27 kg wog und 1,47 m groß war, was der Hälfte des Durchschnittsgewichts eines Jugendlichen seines Alters entspricht. Besorgt schalteten die Ärzte den Sozialdienst ein. Laut der Zeitung Ouest-France entdeckten sie auch „einen intellektuellen Entwicklungsrückstand“ und Schwierigkeiten, sich auszudrücken.

Der Junge wurde auf den Philippinen geboren, der Vater gilt als unbekannt. Die Mutter hatte ihn zwar bei der französischen Botschaft angemeldet, zurück in Frankreich ging er aber später nie zur Schule und wurde auch nie geimpft.

Am 4. Juli 2022 entzog die Staatsanwaltschaft Stéphanie das Sorgerecht für ihren Sohn. Die Mutter des Teenagers wurde damals ein erstes Mal in Polizeigewahrsam genommen und die Staatsanwaltschaft leitete eine Voruntersuchung ein. Zehn Monate später, im Mai 2023, wird sie erneut in Polizeigewahrsam genommen und dann bis zu ihrem Prozess unter gerichtliche Aufsicht gestellt.

Stéphanie wehrt sich jedoch gegen das Urteil der Ärzte und versichert, dass sie ihren Sohn immer „ausreichend gefüttert“ habe. Gegenüber France Bleu schwört sie, dass das Kind „nie mit leerem Magen eingeschlafen ist“. Der Junge, den die Zeitung Le Figaro treffen konnte, versichert seinerseits: „Zu Hause konnte ich, wenn ich einen kleinen Hunger hatte, nehmen, was ich wollte.“

Sie versichert ausserdem, dass sie ihren Sohn selbstständig zu Hause unterrichtet habe. „Wir waren sehr oft in der Bibliothek, im Museum, im Theater, im Kino und haben uns Ausstellungen angesehen“, beschrieb sie die Situation auf dem Sender BFMTV. „Er hat Kenntnisse, die manchmal besser sind als bei einem Kind, das zur Schule geht, und es gibt bestimmte Fächer, in denen er weniger Kenntnisse hat, da er keine eigentliche Schulbildung genossen hat“.

Nach Informationen der Zeitung Ouest-France soll „Pierre-Alexandre“ die meiste Zeit eingesperrt gewesen sein, was der Teenager und seine Mutter aber entschieden bestreiten. „Ich hatte ein sehr reiches Umfeld, ich ging zu Antiquitätenhändlern, zu Buchhändlern, ich machte Aktivitäten, die mir gefielen“, versicherte er gegenüber dem Figaro und fügte hinzu, dass er „zum Beispiel an Pokémon-Kartenturnieren teilnahm. An solchen Orten habe ich Freunde in meinem Alter gefunden“.

„Ich kümmere mich um mein Kind. Wir leben einfach nur einfach und glücklich, weil wir ein Recht auf unser Leben haben, wie jeder andere auch“, verteidigte sich Stéphanie im Sender France Bleu.

Stéphanie bereitet sich nun darauf vor, wegen „Entziehung der gesetzlichen Pflichten durch einen Elternteil, die die Gesundheit, Sicherheit, Moral oder Erziehung seines Kindes gefährdet“ und „Vorenthaltung von Pflege oder Unterhalt, die die Gesundheit eines unter 15-jährigen Minderjährigen durch einen Verwandten in aufsteigender Linie oder eine Autoritätsperson gefährdet“ vor Gericht Rede und Antwort zu stehen. Ihr droht eine siebenjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 100.000 EUR.


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