Tag & Nacht

In seiner Rede vor dem Verfassungsrat anlässlich des 65-jährigen Bestehens der Fünften Republik sprach sich der französische Präsident dafür aus, das Recht auf Abtreibung so schnell wie möglich in der Verfassung zu verankern. Außerdem möchte er die Möglichkieten für Volksentscheide erweitern.

Die inzwischen 65 Jahre alte französische Verfassung von 1958 muss nach Ansicht des Staatschefs erneuert werden. Erste Änderung: Artikel 11 über die Volksabstimmung, die auf die Organisation der öffentlichen Gewalt und wirtschaftliche und soziale Reformen beschränkt ist. Emmanuel Macron will den Artikel, natürlich unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, ausweiten. Die Republikaner wollen insbesondere auch Migrationsfragen einbeziehen. Ein weiterer Wunsch des Präsidenten ist die Vereinfachung des sogenannten Referendums der geteilten Initiative (RIP). Dafür werden derzeit 185 Parlamentarier und 4,7 Millionen Wähler benötigt, um es auszulösen. Das soll vereinfacht und erleichtert werden.

Das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern.
Emmanuel Macron will auch die Dezentralisierung des französischen Staates ausweiten und das Recht auf Abtreibung so bald wie möglich in der Verfassung verankert wissen. Wird der Staatschef eine Dreifünftelmehrheit der Parlamentarier für eine solche Revision bekommen? Das ist ganz und garnicht sicher: Es ist erscheint nicht einfach, die Oppositionen bei Themen wie Einwanderung oder Abtreibung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen…


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