Tag & Nacht

Am frühen Morgen des Freitags, 24. November, wurden erneut fünf Schulen im Departement Lot-et-Garonne aufgrund von Bombendrohungen evakuiert: die Gymnasien Palissy und De Beaudre in Agen, die Gymnasien Georges-Leygues und Sainte-Catherine in Villeneuve-sur-Lot sowie das Lycée des Métiers Porte du Lot in Clairac.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 24. November wurden wieder E-Mails, in denen mit einer Bombenexplosion gedroht wird, an fünf Schulen im Departement Lot-et-Garonne verschickt.

Diesmal handelte es sich um die Lycées Palissy und De Beaudre in Agen, die Lycées Georges-Leygues und Sainte-Catherine in Villeneuve-sur-Lot und das Lycée des Métiers Porte du Lot in Clairac.

Diese Drohungen führten zur Evakuierung Schulgebäude und einem anschließenden Einsatz der Sicherheitskräfte, um die Räumlichkeiten nach gefährlichen Gegenständen zu durchkämmen. Diesmal waren es auch fast 500 Internatsschüler, die mitten in der Nacht aus dem Bett geholt und aufgefordert wurden, ihre Zimmer zu räumen. Am Freitagmorgen konnte nur ein Teil von ihnen in ihre Unterkünfte zurückkehren.

Diese neuen Bombendrohungen erfolgten nur knapp 24 Stunden nach anderen Vorfällen gleicher Art, die die Cité scolaire in Nérac (Lycée George-Sand und Collège Henri-de-Navarre), das Privatgymnasium Saint-Caprais in Agen, das Privatgymnasium Notre-Dame-de-la-Compassion in Marmande und die Cité scolaire in Fumel (Lycée général Marguerite-Filhol, Lycée professionnel Benoît-d’Azy und Collège Jean-Moulin) betroffen hatten. In Fumel mussten 876 Schüler evakuiert werden.

In einer von der Präfektur des Departements Lot-et-Garonne am Donnerstag, dem 23. November, versandten Erklärung heißt es: „Der Präfekt des Departements Lot-et-Garonne, Daniel Barnier, verurteilt diese Handlungen aufs Schärfste. Der Staatsanwalt Olivier Naboulet erinnert daran, dass solche Vorfälle von den Diensten der Kriminalpolizei systematisch untersucht werden und dass volljährige oder minderjährige Urheber dieser Drohungen oder, je nach Fall, böswilligen Anrufe systematisch strafrechtlich verfolgt werden.“

Die staatlichen Stellen weisen nochmals darauf hin, dass „Falschmeldungen und böswillige Anrufe in Frankreich eine Straftat gemäß Artikel 322-14 des Strafgesetzbuchs darstellen“. Eine solche Straftat wird mit bis zu zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe geahndet. Unter gewissen Umständen könnte gemäß Artikel 322-13 des französischen Strafgesetzbuchs „die Drohung, mit welchen Mitteln auch immer, eine für Personen gefährliche Zerstörung, Beschädigung oder Verschlechterung zu begehen, mit drei Jahren Gefängnis und 45.000 Euro Geldstrafe bestraft werden“.


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