Tag & Nacht

Ein 15-jähriges Mädchen wurde erstochen, während sie als Prostituierte in einer über die Airbnb-Plattform in der Pariser Region gemieteten Wohnung arbeitete. Es wurde eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet.

An diesem Freitag, dem 16. Oktober, wurde ein 15-jähriges Mädchen in einer über Airbnb in Noisiel (Seine-et-Marne) angemieteten Wohnung, wo sie als Prostituierte arbeitete, niedergestochen.

Nach Angaben von Le Parisien wurde der Teenager mehrmals in den Bauch gestochen. Schwer verletzt wurde sie ins Krankenhaus gebracht. Sie schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr.

Als die Polizei am Tatort eintraf, entdeckte sie zwei 20 Jahre alte Männer. Einer von ihnen hatte einen Schlüssel für die Wohnung. Sie waren diejenigen, die die Polizei alarmiert haben. Sie gaben an, andere Personen seien in die Wohnung eingedrungen und hätten angeblich die junge Frau mit Messern schwer verletzt. Sich selbst stellt sie als bloße Kunden dar, die sexuelle Dienstleistungen suchten.

Bei der Untersuchung der Wohnung entdeckte die Polizei auch Kondome, Gleitgele und mehr als 1000 Euro. Die Minderjährige gab nach ihrer Entlassung aus der Intensivstation zu, dass sie die Unterkunft gemietet hatte, um sich der Prostitution zu widmen.

„In den letzten Jahren hat die Prostitution in Hotels abgenommen. Die Präventionsarbeit mit den Hotelbesitzern hat Früchte getragen, da das Phänomen erheblich reduziert werden konnte. Aber da die Kriminalität ein Vakuum hasst, hat sie sich in die Airbnbs verlagert. Die Zuhälter und ihre Schergen kommen oft aus dem Drogenhandel und wenden sich der Prostitution zu, die sehr lukrativ ist“, betont ein Divisionskommissar in Le Parisien.

Während der Untersuchungen wurde eine dritte Person identifiziert. Es ist der Hauptmieter des Airbnb, das an die junge Frau untervermietet wurde. Bei ihm fanden die Ermittler mehr als 3.000 Euro und eine unechte Pistole. Der verhaftete Mann sagte aus, dass er plante, eine zweite Prostituierte in der gleichen Wohnung unterzubringen.

Die drei Verdächtigen leugnen alles. Sie wurden am Dienstag, dem 20. Oktober, vor das Gericht von Meaux gebracht. Sie wurden wegen „erschwerter Zuhälterei an einer Minderjährigen“ angeklagt und in Haft genommen. Eine gerichtliche Untersuchung wurde eingeleitet.

Die Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, welcher Täter dem 15-jährigen Mädchen die Stichwunden beigebracht hat. Es seien nicht die drei Personen, die der Zuhälterei beschuldigt werden und sich bereits in Haft befinden.


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