Tag & Nacht

Die Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen möchte im Falle ihrer Wahl ein Referendum über die Einwanderung einführen. Dazu will sie zunächst die Verfassung per Referendum ändern. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich?

Die Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National Marine Le Pen will, um ihre Politik umzusetzen, das Referendum zum wichtigsten Mittel machen. Nationale Priorität, Einwanderung: Wenn sie gewählt wird, sagt Marine Le Pen, dass sie zu vielen Themen Referenden abhalten wird. Dazu müsste sie jedoch zunächst die Verfassung ändern.

Um die Verfassung per Referendum zu ändern, will die Kandidatin Artikel 11 der Verfassung nutzen, der es dem Staatspräsidenten zwar erlaubt, ein Referendum einzuberufen, aber ausschließlich zu drei Themen: die Organisation der öffentlichen Hand, wirtschaftliche und soziale Reformen oder die Ratifizierung internationaler Verträge. Artikel 11 sieht also keine Verfassungsänderung vor, und ihn dafür zu nutzen, wäre nach Ansicht vieler Juristen ein Gewaltakt. Die Verfassung durch ein Referendum zu ändern, geht nur mit Zustimmung des Parlaments – und daran würde Le Pen aller Voraussicht nach scheitern, zumindest bei den derzeitigen Machverhältnissen in der Nationalversammlung.


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