Tag & Nacht

Das Pariser Strafgericht hatte am 17. April die beiden Unternehmen von der Anklage freigesprochen und festgestellt, dass zwar „Fehler“ begangen worden seien, aber „kein sicherer Kausalzusammenhang“ mit dem Unfall „nachgewiesen werden konnte“.

Die Pariser Generalstaatsanwaltschaft kündigte am Donnerstag, dem 27. April, an, dass sie gegen den Freispruch von Airbus und Air France im Fall des Absturzes der Rio-Paris-Maschine Berufung einlegen werde. Das Gericht hatte die beiden Unternehmen am 17. April freigesprochen und festgestellt, dass zwar „Fehler“ begangen worden seien, aber „kein sicherer Kausalzusammenhang“ mit dem Unfall „nachgewiesen werden konnte“.

Der europäische Flugzeughersteller und die französische Fluggesellschaft wurden nach der Katastrophe im Jahr 2009, bei der 228 Menschen ums Leben kamen, wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Mit der Berufung gegen den Freispruch will die Generalstaatsanwaltschaft „die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel voll ausschöpfen“, wie sie in ihrer Pressemitteilung erklärt.

Allerdings hatte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer zum großen Bedauern der Nebenkläger keine Strafe für die beiden Gruppen gefordert. Dieses Gerichtsverfahren dauert bereits mehr als ein Jahrzehnt, mit einer vorübergehenden Einstellung des Verfahrens im Jahr 2019 und schließlich einem vom Berufungsgericht in Paris angeordneten Prozess im Jahr 2021.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!