Tag & Nacht

Der Staatsrat bedauerte am Mittwoch, dem 29. März, den „falschen Charakter“ einer Erklärung von Innenminister Gérald Darmanin, in der er die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration als „Straftat“ bezeichnete, die „eine Festnahme“ verdiene.

„Man muss wissen, dass die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration ein Straftat ist und eine Festnahme verdient“, hatte der Innenminister letzte Woche während eines Besuchs in der Polizeikaserne Bessières. Am Mittwoch, den 29. März, bedauerte der Staatsrat den „fehlerhaften Charakter“ der Erklärung von Gérald Darmanin. Der Richter für einstweilige Verfügungen wies jedoch die Klage des ehemaligen stellvertretenden Bürgermeisters von Grenoble, Raymond Avrillier, ab, der der Ansicht war, dass „diese offensichtlich rechtswidrige Anweisung“ „die Demonstrationsfreiheit“ beeinträchtige.

Die über seinen Twitter-Account veröffentlichten Erklärungen des Innenministers, „so bedauerlich sie aufgrund ihres fehlerhaften Charakters auch sein mögen, sind an sich nicht geeignet, nennenswerte Auswirkungen auf die Ausübung der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu haben“, erklärte der Richter für einstweilige Verfügungen des Staatsrats in seinem Beschluss.

„Weder Artikel R. 644-1 des Strafgesetzbuchs noch irgendeine andere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift stellt allein die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration unter Strafe“, hatte der Kassationshof, das höchste Gericht in Frankreich, bereits in einem Urteil vom 14. Juni 2022 entschieden.


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