Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergei Schoigu und den Chef des russischen Generalstabs, Waleri Gerassimow, erlassen. Ihnen werden Kriegsverbrechen vorgeworfen, insbesondere Angriffe auf zivile Einrichtungen und exzessive Schäden an Zivilisten.
Verantwortung für Kriegsverbrechen
Am Dienstag, dem 25. Juni, gab der Internationale Strafgerichtshof bekannt, dass Schoigu und Gerassimow für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht werden. Diese Verbrechen beinhalten die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur und das Verursachen unverhältnismäßiger ziviler Schäden. Außerdem wirft man ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch „unmenschliche Handlungen“ vor. Die Anschuldigungen basieren auf Ereignissen zwischen dem 10. Oktober 2022 und dem 9. März 2023, bei denen russische Streitkräfte ukrainische Strominfrastrukturen beschossen haben sollen.
Laut dem IStGH gibt es „Gründe zu glauben“, dass die beiden Verdächtigen für die Raketenangriffe verantwortlich sind. Dabei sollen die Angriffe gezielt gegen zivile Objekte gerichtet gewesen sein. Selbst wenn einige Ziele als militärisch relevant eingestuft wurden, seien die zu erwartenden zivilen Schäden im Vergleich zum militärischen Nutzen klar übermäßig gewesen.
Schwierige Durchsetzung der Haftbefehle
der IStGH hat bereits im März des Vorjahres einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen – eine Entscheidung, die in Moskau auf Spott stieß. Im Gegenzug erließ Russland einen Haftbefehl gegen den Präsidenten des IStGH. Diese gegenseitigen Haftbefehle zeigen die angespannten internationalen Beziehungen und die Herausforderungen bei der Durchsetzung internationaler Rechtsprechung.
Eines der Hauptprobleme des IStGH ist das Fehlen einer eigenen Polizeitruppe. Stattdessen ist er auf die Unterstützung der Justizsysteme der 124 Mitgliedstaaten angewiesen. Theoretisch müsste jede Person, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, bei Einreise in einen Mitgliedsstaat festgenommen werden.
Reisen und internationale Reaktionen
Interessanterweise hat Wladimir Putin trotz des Haftbefehls Reisen in verschiedene Länder nicht gescheut. So besuchte er Kirgisistan, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate – allesamt allerdings keine Mitglieder des IStGH. Bezeichnend war sein Fernbleiben vom BRICS-Gipfel in Südafrika, einem IStGH-Mitgliedsstaat, der theoretisch verpflichtet gewesen wäre, den Haftbefehl zu vollstrecken.
Die internationalen Reaktionen auf die Haftbefehle sind gemischt. Während einige Länder die Schritte des IStGH unterstützen, gibt es auch kritische Stimmen, die die Wirksamkeit und Unabhängigkeit des Gerichtshofs in Frage stellen. Inmitten dieser politischen Spannungen bleibt die zentrale Frage: Wird es jemals zu einer Verhaftung und Verurteilung kommen?
Ein Blick in die Zukunft
Die Haftbefehle gegen Schoigu und Gerassimow markieren einen weiteren wichtigen Schritt in den Bemühungen, Verantwortliche für die Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen. Doch der Weg zur Gerechtigkeit ist lang und steinig. Ohne die aktive Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und eine Verbesserung der Durchsetzungsmechanismen wird es schwierig, die Verantwortlichen tatsächlich vor Gericht zu bringen.
Die Welt schaut gespannt zu, wie sich die Situation weiterentwickelt. Werden Schoigu und Gerassimow jemals für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen? Die Geschichte hat gezeigt, dass die Mühlen der Gerechtigkeit langsam mahlen, aber unermüdlich. Vielleicht sehen wir eines Tages diese Männer vor Gericht – bis dahin bleibt die Hoffnung auf Gerechtigkeit lebendig.
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