Tag & Nacht

Ab dem 1. April verschärft die Regierung ihr gesetzliches Instrumentarium zur Bekämpfung des Telefonmarketings. Eine erste Phase betrifft vor allem Versicherungsmakler, die nun eine mündliche Zustimmung zur Fortsetzung eines Gesprächs verlangen müssen.

Telefonanbieter, Versicherungen, Energieversorger… Telefonwerbung ist für viele Franzosen zu einem grossen täglichen Ärgernis geworden. Sie ist besonders aufdringlich und nervtötend und zerrt an den Nerven vieler Verbraucher.

Die Regierung ist sich dieses Phänomens bewusst und versucht daher, die Telefonwerbung zu regulieren. Nachdem der Gesetzgeber ab dem 1. September 2020 die Telefonwerbung in Bereichen wie dem Verkauf von Geräten für und der Durchführung von Energiesparmaßnahmen und der Erzeugung erneuerbarer Energien verboten hat, setzt er seine Bemühungen fort. Ab diesem Freitag, dem 1. April, werden die geltenden Vorschriften durch eine neue Reihe von Maßnahmen verschärft. Im Visier: der telefonische Verkauf von Versicherungsverträgen.

Eine Vereinbarung, um das Gespräch fortzusetzen
Ab Ende der Woche „müssen Makler, die per Telefon potenzielle Kunden ansprechen und Versicherungsverträge verkaufen, neue Verpflichtungen einhalten“, heißt es auf der Website der Regierung. Unter anderem müssen sie „gleich zu Beginn des Gesprächs die ausdrückliche Zustimmung des potenziellen Kunden einholen und das Gespräch beenden, wenn der Gesprächspartner seinen Widerspruch erklärt. In diesem Fall darf der Makler ihn nicht mehr anrufen“. Diese Maßnahme wird insbesondere von denjenigen begrüßt werden, die nicht einfach auflegen, sondern aus Höflichkeit ein paar lange Minuten abwarten, bevor sie ihr Desinteresse bekunden. Ein Dutzend europäischer Länder wie Deutschland, Österreich, Litauen und die Tschechische Republik haben sich bereits für das „Opt-in“ (Zustimmung des Empfängers der Werbung) entschieden.

Verbraucher, die an dem vorgeschlagenen Angebot interessiert sind, sollen nun einen Rechtsschutz erhalten, um Betrügereien zu begrenzen. „Der Makler wird verpflichtet sein, alle vertragsrelevanten Dokumente vor Vertragsabschluss zu versenden, ihren ordnungsgemäßen Eingang zu überprüfen und 24 Stunden vor Vertragsunterzeichnung zu warten“, kündigt die französische Regierung an.

Zusätzlich zu der 24-Stunden-Frist muss der Werber eine elektronische oder handschriftliche Unterschrift einholen, da eine mündliche Vereinbarung nun nicht mehr ausreicht. Der Makler ist verpflichtet, die Aufzeichnung des Telefongesprächs, das zum Abschluss des Geschäfts geführt hat, zwei Jahre lang aufzubewahren. Diese neuen Bestimmungen werden dem Versicherungsgeset hinzugefügt. „Bei Nichteinhaltung werden sie mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 € geahndet“, warnt die Regierung.


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