Tag & Nacht

Das von Umweltverbänden angerufene Oberverwaltungsgericht entschied, dass „diese Technik in der vorliegenden Form nicht erlaubt sein kann“.

Dies ist ein Sieg für die Vogelschutzverbände. Am Montag, 28. Juni, erklärte der Staatsrat die Leimjagd für illegal. „Nach Befragung des Gerichtshofs der Europäischen Union erklärt der Staatsrat die französische Verordnung, die die Jagd auf Drosseln und Amseln mit Leim erlaubt, für nichtig, weil sie gegen europäisches Recht verstößt“, so das oberste Verwaltungsgericht in einer Erklärung.

„Es ist nicht erwiesen, dass die anderen Vögel, die mit dieser Methode versehentlich gefangen werden, nur in geringer Zahl und ohne ernsthafte Folgen gefangen werden. Außerdem reicht die Tatsache, dass es sich um eine ‚traditionelle‘ Jagdmethode handelt, nicht aus, um eine Ausnahmeregelung zu rechtfertigen“, so der Staatsrat. Diese Entscheidung beendet einen jahrelangen Kampf zwischen Befürwortern und Gegnern dieser umstrittenen Methode, die darin besteht, Stöcke mit Klebstoff zu beschichten, um darauf landende Vögel lebend zu fangen.

„Keine französische Regierung wird jetzt den Hebel der Ausnahmeregelungen benutzen können, um die europäische Vogelschutzrichtlinie zu umgehen“, freut sich die Liga für Vogelschutz in einer Erklärung.


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