Tag & Nacht

Der staatliche Weihnachtsbonus wird Ende des Jahres an 2 Millionen französische Haushalte mit geringem Einkommen ausgezahlt.

Mehr als 2 Millionen Franzosen werden in diesem Jahr einen Weihnachtsbonus vom Staat erhalten. Es handelt sich dabei um Empfänger eines Einkommens der aktiven Solidarität (RSA), einer Solidaritätsbeihilfe (ASS), der Beihilfe für Rentenäquivalente (AER) und der Pauschalprämie für die Wiederaufnahme einer Tätigkeit. Die staatliche Hilfszahlung wird von der Kindergeldkasse (CAF), der Mutualité sociale agricole (MSA) oder vom Arbeitsamt ausgezahlt.

Der Mindestbetrag dieses Weihnachtsgeldes ist seit der Einführung der Hilfe im Jahr 1998 unverändert: damals 1.000 Francs, d. h. 152,45 € für einen alleinstehenden Sozialhilfeempfänger-Empfänger. Ansonsten variiert der Betrag je nach Anzahl der Personen in einem Haushalt:

228,67 €: alleinstehende Person mit einem Kind oder Paar ohne Kind.
274,41 €: Alleinstehende Person mit zwei Kindern oder Paar mit einem Kind.
335,39 €: alleinstehende Person mit drei Kindern.
381,12 € : Paar mit drei Kindern.

Die Auszahlung des staatlichen Weihnachtsgeldes ist für Mitte Dezember vorgesehen. Im letzten Jahr erfolgte die Zahlung am 15. und 16. des Monats.


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