Tag & Nacht

Ab Montag, dem 9. August, ist für Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Restaurants, Empfangssälen usw. ein Gesundheitspass erforderlich. Theoretisch müssen auch die Brautleute kontrollieren, dass ihre Gäste einen gültigen Gesundheitspass haben.
Für Hochzeiten, die in öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Restaurants, Empfangssälen, Dorfgemeinschaftshäusern, Schlössern usw., also in gemieteten Räumlichkeiten, stattfinden, gilt der Gesundheitspass ab Montag, 9. August. Der Ausweis wird jedoch nicht am Eingang des Rathauses oder der Kirchen verlangt, die von dieser Verpflichtung nicht betroffen sind, da deren freier Besuch von der Verfassung garantiert wird.
Es obliegt dem Brautpaar, die Gäste zu kontrollieren.
Die Union des Professionnels Solidaires de L'Evénementiel (UPSE) erklärte, dass es in der Tat den Veranstaltern obliegt, den Gesundheitspass der Gäste zu kontrollieren. "Die Kontrolle des Ausweises obliegt den Organisatoren der Hochzeit, auch wenn sie an Drit...

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