Tag & Nacht

Das Verwaltungsgericht in Straßburg erkannte den „moralischen Schaden“ an, den eine inzwischen verstorbene Frau erlitten hatte. Es verurteilte den französischen Staat wegen der Überbelegung einer Zelle in der Haftanstalt von Mulhouse im Jahr 2018.

Fünf weibliche Häftlinge, die in einer Zelle von weniger als 12 Quadratmetern zusammenleben mussten. Das Verwaltungsgericht Straßburg verurteilte den französischen Staat jetzt wegen „unwürdiger Haftbedingungen“ in der Haftanstalt von Mulhouse (Haut-Rhin) in einer Entscheidung vom 6. November. Die Justiz erkannte in dem Urteil, das von der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, dem 29. November, verbreitet wurde, den „moralischen Schaden“ an, den eine vom 18. Mai bis zum 27. Juni 2018 in Mulhouse inhaftierte Gefangene erlitten hatte, und verurteilte den Staat zur Zahlung von 1.000 Euro „als Wiedergutmachung“.

Von vierzig Hafttagen hatte die Gefangene die ersten zehn in einer Zelle verbracht, die „für Neuankömmlinge reserviert ist, eine Fläche von 6,46 m2 hat und die sie mit einer anderen Gefangenen teilte“. Danach verbrachte sie 30 Tage in einer 11,81 m2 großen Zelle, die sie sich mit vier anderen Insassinnen teilte. Das Gericht bemängelte insbesondere die „Überbelegung dieser zeiten Zelle“, die jeder Gefangenen „weniger als 3 m2 individuellen Raum ließ, ohne die Bodenfläche des Mobiliars (Etagenbett, Tisch, Stühle, Toilette) zu berücksichtigen“.

Das Gericht weist auch darauf hin, dass es keine echte Abtrennung für die Toilette gab, was „jede Form von Intimität unmöglich machte und Hygienerisiken mit sich bringt“, und dass es kein Belüftungssystem gab.

In Bezug auf die Argumente des Justizministeriums, das von inzwischen abgeschlossenen Renovierungsarbeiten in der Haftanstalt sprach, stellte das Gericht fest, dass lediglich Malerarbeiten in den Gängen des Gebäudes und nicht in den Zellen durchgeführt wurden. Die Gefangene „wurde unter unwürdigen Bedingungen (…) für einen Zeitraum von insgesamt 40 Tagen inhaftiert“, schlussfolgert das Gericht. Der Fall war von der Mutter der Gefangenen vorgebracht worden, nachdem die Betroffene selbst im Jahr 2020 gestorben war.


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