Tag & Nacht


Der usbekische Staatsbürger, der der islamistischen Radikalisierung verdächtigt wurde, war am 15. November per Flugzeug abgeschoben worden, obwohl eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte es den französischen Behörden verbot. Der Staatsrat wies Frankreich am Donnerstag, dem 7. Dezember, an, einen Usbeken, der trotz einer Entscheidung der europäischen Justiz in sein Heimatland abgeschoben worden war, zurückzuholen. Die Ministerien für Inneres und Äußeres müssen "so schnell wie möglich alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen", um die Rückkehr des Mannes "auf Staatskosten" zu ermöglichen. Der usbekische Staatsbürger, der von den französischen Sicherheitsbehörden der islamistischen Radikalisierung verdächtigt wurde, war am 15. November nach Usbekistan abgeschoben worden. Der Mann war seit März Gegenstand einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhängten einstweiligen Verfügung, die seine Abschiebung verhindern sollte. Menschenrechtsorganisat...

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