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Der Justizminister Eric Dupond-Moretti äußerte sich am Freitag zur Geheimhaltung des Beichtgeständnisses. Nach Ansicht des Justizministers sind Geistliche verpflichtet, Alarm zu schlagen, wenn sie durch die Beichte Kenntnis von Straftaten erhalten.

Wenn Priester während der Beichte von pädokriminellen Handlungen erfahren, haben sie die „zwingende Pflicht“, die Behörden zu alarmieren, um „diesen Handlungen ein Ende zu setzen“, sagte der Justizminister am Freitag auf dem Sender LCI.

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„Wenn ein Priester im Rahmen der Beichte, sei es von einem Opfer oder einem Täter, Kenntnis von der Existenz von kriminellen Tatsachen erhält, die sich abspielen (…), dann hat er die zwingende Verpflichtung, diesen Tatsachen ein Ende zu setzen“, sagte Eric Dupond-Moretti, zwei Tage nachdem der Vorsitzende der Bischofskonferenz gesagt hatte, das Beichtgeheimnis sei „stärker als die Gesetze der Republik“.

„Sie können die Behörden alarmieren oder andere Mittel einsetzen, um dem Ganzen ein Ende zu setzen“, wie etwa die Benachrichtigung der Angehörigen der mutmaßlichen Opfer, so die Entourage des Ministers. „Und wenn (der Priester) es nicht tut, kann er verurteilt werden“, bestàtigte Justizminister Eric Dupond-Moretti.

Beichtgeheimnis „stärker als die Gesetze der Republik“
Am Tag nach der Veröffentlichung des Sauvé-Berichts über Pädokriminalität in der katholischen Kirche am Dienstag hatte der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz (CEF) erklärt, das Beichtgeheimnis sei „stärker als die Gesetze der Republik“. „Das Beichtgeheimnis ist uns auferlegt und es ist stärker als die Gesetze der Republik, weil es einen Raum für die freie Rede eröffnet, die vor Gott stattfindet“, sagte Bischof de Moulins-Beaufort am Mittwochmorgen auf Franceinfo.

Der Präsident der Bischofskonferenz wird sich am Dienstag auf Wunsch von Emmanuel Macron mit Gérald Darmanin treffen, um seine Äußerungen zum Beichtgeheimnis zu erläutern. Dem Erzbischof von Reims zufolge wurde das Beichtgeheimnis „von der französischen Republik immer respektiert“. Der Justizminister sieht das naturgemäss anders und setzt das Beichtgeheimnis mit dem Berufsgeheimnis, etwa von Ärzten oder Anwälten gleich. „Was das Berufsgeheimnis anbelangt, so ist es nicht absolut, wie das ärztliche Geheimnis in diesem Bereich, und wenn der Priester entweder von einem Opfer oder einem Täter Kenntnis von Taten erhält, die geplant sind oder in der Vergangenheit begangen wurden, dann ist er nicht an das Berufsgeheimnis gebunden“, so Eric Dupond-Moretti.


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