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À la une · 13.03.2021 09:29

Covid-19: Keine zwingenden Gründe mehr für die Rückkehr französischer Bürger aus dem Ausland

Von Franzosen, die aus dem Ausland zurückkehren, wird nicht mehr verlangt, dass sie einen zwingenden Grund haben. Der Staatsrat hat diese Verpflichtung an diesem Freitag ausgesetzt, indem er sie als "unverhältnismäßig" beurteilt hat. Bei...

Von Franzosen, die aus dem Ausland zurückkehren, wird nicht mehr verlangt, dass sie einen zwingenden Grund haben. Der Staatsrat hat diese Verpflichtung an diesem Freitag ausgesetzt, indem er sie als "unverhältnismäßig" beurteilt hat. Bei Reisen nach oder zurück von den französischen Antillen bleibt die Bestimmung aber bestehen.

Der Staatsrat hat am Freitag das Erfordernis für französische Staatsangehörige, die aus dem Ausland zurückkehren, "zwingende" Gründe nachzuweisen, ausgesetzt, aber für Reisen von oder nach den französischen Antillen beibehalten. "Der Staatsrat hält es für unverhältnismäßig, von Franzosen, die nach Frankreich zurückkehren wollen, einen zwingenden Grund zu verlangen, da die Auswirkungen solcher Reisen auf die Ausbreitung der Covid-19-Epidemie gering sind", teilte er in einer Erklärung mit. "Das Erfordernis eines zwingenden Grundes ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht eines jeden Franzosen auf Zugang zu seinem Land", fügte das höchste Gericht der Verwaltungsanordnung hinzu.

Andererseits hält der Staatsrat diese Verpflichtung für Reisen von oder nach den französischen Antillen aufrecht, da er der Meinung ist, dass "sie durch den Wunsch gerechtfertigt ist, den Strom von Touristen zu vermeiden, um einer Verschlimmerung der dortigen Gesundheitssituation vorzubeugen".

Seit dem 31. Januar galt für Reisende von außerhalb der Europäischen Union ein Einreiseverbot für Frankreich, auch für Franzosen. Sie konnten nur einreisen, wenn sie einen "zwingenden" familiären, gesundheitlichen oder beruflichen Grund vorweisen konnten. Am Donnerstag lockerte das französische Außenministerium bestimmte Maßnahmen für Reisen in und aus sieben Ländern außerhalb der Europäischen Union, darunter Großbritannien, angesichts der bereits hohen Verbreitung der britischen Covid-19-Variante in Frankreich.

Letzten Monat wurde eine Petition gestartet, insbesondere vom Collectif des Français d'Amérique du Nord und einem Dutzend Vertreter von Franzosen im Ausland, um die Maßnahme anzufechten. In der Petition wurde ein Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zitiert, der besagt, dass "jeder das Recht (...) hat, in sein Land zurückzukehren".

Nach Angaben des Außenministeriums leben etwa 2,5 Millionen Franzosen im Ausland, fast die Hälfte davon in Europa und 20% in Amerika.

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