Tag & Nacht

Die nächsten drei Monate werden von einem Präsidentschaftswahlkampf geprägt sein, dessen Intensität mit dem Näherrücken des 10. April, dem Tag des ersten Wahlgangs, stetig zunehmen wird. Hier die wichtigsten Momente des bereits laufenden Wahlkampfs.

Obwohl sich Staatschef Emmanuel Macron selbst noch nicht zum Kandidat für die Präsidentschaftswahlen erklärt hat, deren erste Runde am 10. April stattfindet, ist der Wahlkampf für fast vierzig weitere Anwärter auf den Élysée-Palast bereits in vollem Gange.

Die kommenden Wochen sind geprägt von wichtigen Terminen im Kalender der Präsidentschaftswahlen, wie z. B. der Sponsoringphase, der Frist für die Einreichung der Kandidaturen und dem offiziellen Wahlkampf. Hier eine kurze Zusammenfassung.

1. Januar
Beginn der Kontrolle der Rede- und Sendezeiten der Kandidaten und ihrer Unterstützer im Namen des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Kandidaten durch die Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (Arcom), die früher unter dem Namen CSA (Conseil supérieur de l’audiovisuel, Oberster Rat für audiovisuelle Medien) bekannt war. Die audiovisuellen Medien müssen die Redezeit entsprechend der Repräsentativität der Kandidaten verteilen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse früherer Wahlen und von Meinungsumfragen bestimmt wird.

15. Januar
Bekanntgabe der Kandidatenliste für die Primaire Populaire, einem linksgerichteten Bürgerwettbewerb.

27. bis 30. Januar
Wahl für die Primaire Populaire. In diesem Jahr wurde diese ‚Vorwahl‘ von der eher unbekannten Christiane Taubira gewonnen. Die amtierende Oberbürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo, kam nur auf den 5. Platz.

27. Januar
Beginn der Patenschaftsperiode am Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets zur Einberufung der Wähler, „mindestens zehn Wochen vor dem Datum des ersten Wahlgangs“, gemäß dem Gesetz vom 29. März 2021. Die Kandidaten haben fünf Wochen Zeit, um 500 Patenschaften von gewählten Vertretern zu sammeln, die ihnen die Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen ermöglichen.

4. März
Frist für die Einreichung einer Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen. Alle Patenschaften müssen bis 18 Uhr beim Verfassungsrat eingegangen sein. Dieser Freitag ist auch der letzte Termin für die Eintragung in die Wählerlisten für den ersten Wahlgang. Die Wähler haben bis zum 18. März Zeit, sich für den zweiten Wahlgang einzutragen.

11. März
Frist für die Veröffentlichung der offiziellen Liste der Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen nach vorheriger Bestätigung durch den Verfassungsrat.

28. März
Beginn des offiziellen Wahlkampfs mit der Ausstrahlung der Wahlkampfspots der Kandidaten im Fernsehen und im Radio. Die Regel zur strikten Gleichheit der Redezeit muss zudem von allen audiovisuellen Medien eingehalten werden.

8. April
Ende der Kampagne für den ersten Wahlgang am Freitag um Mitternacht. Am 9. und 10. April dürfen sich die Kandidaten nicht mehr öffentlich äussern. Die Veröffentlichung von Umfragen ist ebenfalls untersagt.

10. April
Erster Wahlgang der Präsidentschaftswahlen. In Guadeloupe, Martinique, Guyana, Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Französisch-Polynesien wählen die Wähler am Vortag, um der Zeitverschiebung Rechnung zu tragen.

14. April
Bis zu diesem Tag muss die offizielle Bestätigung der Ergebnisse des ersten Wahlgangs und der Identität der beiden Kandidaten, die im zweiten Wahlgang antreten, durch den Verfassungsrat vorliegen.

15. April
Beginn der offiziellen Kampagne für den zweiten Wahlgang. Sie unterliegt denselben Regeln zur Gleichheit der Redezeit wie die des ersten Wahlgangs und endet am Freitag, dem 22. April um Mitternacht.

24. April
Zweiter Wahlgang der Präsidentschaftswahlen. In Guadeloupe, Martinique, Guyana, Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Französisch-Polynesien wählen die Wähler am Vortag, um der Zeitverschiebung Rechnung zu tragen.

28. April
Bestätigung der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs durch den Verfassungsrat spätestens am Donnerstag, dem 28. April. Offizielle Proklamation des neuen Präsidenten der Republik.

13. Mai
Tag der Amtsübergabe. Der Amtsantritt des neu gewählten Präsidenten oder Präsidentin erfolgt spätestens am letzten Tag der Amtszeit des scheidenden Präsidenten. Da die Präsidentschaft von Emmanuel Macron am 14. Mai 2017 begann, endet seine fünfjährige Amtszeit somit am 13. Mai 2022.

24. Juni
Frist für die Einreichung der Wahlkampfkonten der Kandidaten bei der Commission nationale des comptes de campagne et des financements politiques (CNCCFP), zwei Monate nach dem zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen.


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