Tag & Nacht

Wie werden sich die Stromrechnungen der französischen Haushalte in den kommenden Monaten entwickeln, wenn die Heizkörper wieder eingeschaltet werden und die Energiepreise auf einem Höchststand sind? Alles hängt von den gewählten Tarifen ab…

Bis zum Ende des Jahres begrenzt der Preisstopp den Anstieg der Energiepreise auf 4%. Dies gilt für mehr als die Hälfte der französischen Haushalte, die den regulierten Tarif der EDF oder einen an diesen gebundenen Vertrag abgeschlossen haben. Darüber hinaus erhalten 12 Millionen Haushalte im Dezember ohne Beantragung eine außergewöhnliche Hilfszahlung von 100 bis 200 Euro.

Im Jahr 2023 wird der Preisstopp beibehalten, aber der Anstieg der Strompreise darf 15% betragen. Dies wird „einem durchschnittlichen Anstieg in der Größenordnung von 20 Euro pro Monat für Haushalte, die mit Strom heizen, anstelle von 180 Euro pro Monat ohne Preisstopp“ entsprechen, wie Premierministerin Élisabeth Borne am 14. September ausrechnete.

„Preise, die um das Zwei-, Drei- oder Vierfache steigen“
Anders sieht die Situation für Verbraucher aus, die einen Stromliefervertrag unterzeichnet haben, dessen Preise an die Märkte gebunden sind. „Sie sind nicht durch den Preisstopp geschützt“, warnt Olivier Challan Belval, nationaler Energiemediator. „Infolge der Energiekrise wurden ihnen Preise berechnet, deren Betrag sehr viel höher war als der, den sie bisher bezahlten, manchmal um das Zweifache, ja sogar um das Drei- oder Vierfache (…) schwer zu verkraftende Preiserhöhungen“.

Aus diesem Grund schlägt der Energiemediator vor, dass solche Kunden von denselben Schutzmaßnahmen profitieren sollten, die derzeit für Angebote mit sogenannter „dynamischer Preisgestaltung“ vorgesehen sind: bessere Informationen über die Risiken starker Preiserhöhungen und eine Deckelung der Preise.

Welcher Stromanbieter ist der billigste?
Wenn ein Vertrag mit einem alternativen Anbieter endet, sollte man sehr genau auf den neuen Preis achten, den er für den Folgevertrag anbietet. Wenn der Anbieter nicht an den regulierten Tarif gebunden ist, kann es gut sein, dass der Preis deutlich höher ist als bisher. In diesem Fall sollte ein Wechsel des Anbieters durchgeführt werden. Das ist einfach und kann sofort per E-Mail oder Telefon durchgeführt werden.

Nicht in die Falle von Preisvergleichsdiensten tappen
Ein Preisvergleichsportal hatte vor der Krise einen echten Nutzen. Jetzt allerdings muss man beachten, dass solche Portale ein Vertragsrisiko nicht berücksichtigen, warnen Verbraucherverbände. Als Beispiel gilt ein Verbraucher, der im Juli ein Angebot beim Anbieter mit dem günstigsten Preis abschloss und dessen Preis im September um 84% stieg. Die Verbraucherverbände fordern daher alle Energiepreisvergleichsrechner auf, auf jeder Ergebnisseite gut sichtbar eine Warnmeldung zur Vertragssicherheit anzubringen.


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