Tag & Nacht

Mehrere Minderjährige haben in Frankreich Post von der Steuerbehörde erhalten, in der sie zur Zahlung der Wohnungssteuer aufgefordert werden. Das Finanzamt räumt Fehler ein, die nun berichtigt werden sollen…

Die Eltern trauten ihren Augen nicht. Ein Brief mit dem Logo der Französischen Republik, der an ihre Kinder gerichtet war. Ein Brief von der Steuerbehörde, in dem die Zahlung von Wohnsteuer gefordert wurde! Mehrere Familien in verschiedenen Regionen sind betroffen.
So auch eine Familie aus Caluire-et-Cuire im Departement Rhône. Ein 13-jähriges Mädchen erhielt einen Brief, in dem sie aufgefordert wurde, 2.467 Euro Wohnsteuer zu zahlen. „Sophie freute sich sehr, als sie einen Brief mit dem Logo der Französischen Republik erhielt“, erzählt ihr Vater Frédéric in der Zeitung Le Progrès. Sophie dachte, es sei ihr Englischdiplom, das sie vor Kurzem erworben hatte. Als sie den Brief öffnete, wurde sie jedoch eines Besseren belehrt.

In Le Havre sollte ein 11-jähriges Kind 1.197 Euro als Wohnsteuer für einen Zweitwohnsitz bezahlen. „Ich habe gelacht“, reagierte seine Mutter Johanna zunächst. „Ich habe mich an meinen Sohn gewandt und ihn scherzhaft beschuldigt, ein Doppelleben zu führen“, erzählt sie der Zeitung Paris-Normandie. Zunächst denkt die Familie an einen Scherz oder einen Betrug. Doch die Post ist echt. Die gforderte Summe muss bis zum 15. Dezember beglichen werden.

Die gleiche Überraschung erlebte eine Familie in Salvezines, einem Dorf an der Grenze zwischen den Departements Aude und Pyrénées-Orientales. Die achtjährige Luna hat bis zum 15. Dezember Zeit, um Wohnsteuer von 619 Euro zu zahlen. Mutter Livia denkt zunächst, dass das Schreiben an sie adressiert sei, bevor sie versteht, dass die Steuerbehörde den Betrag von ihrer Tochter einfordert. Ein weiteres und noch absurderes Beispiel aus dem Departement Eure: Das Finanzamt verlangt von einem zweieinhalbjährigen Mädchen 633 Euro für ihren Zweitwohnsitz!

Wie aber ist es zu erklären, dass das Finanzamt Kinder, die bei ihren Eltern wohnen, anschreibt und sie um die Begleichung der Wohnungssteuer bittet? „Wir arbeiten mit industriellen Prozessen, 39 Millionen Steuerhaushalten, 24 Millionen Eigentümern, 4 Millionen Wohnsteuerbescheiden für Zweitwohnsitze, die jedes Jahr ausgestellt werden, und diese Art von Fehler kann vorkommen“, erklärt die Generaldirektion für öffentliche Finanzen gegenüber dem Sender BFMTV. Aber von einem Minderjährigen die Zahlung einer Steuer zu verlangen? Die Steuerverwaltung liefert einen Erklärungsansatz. „Es kommt vor, dass, wenn ein Eigentümer alle Mitglieder einer Familie in der Erklärung als Bewohner der Wohnräume angegeben hat, das System den Bescheid irrtümlich im Namen eines Kindes ausstellt“.

Die Kinder müssen die Wohnraumsteuer natürlich nicht bezahlen. Die Eltern sollten den Fehler dem Finanzamt aber schnellstmöglich melden. Die Steuerbehörde sollte dann die Steuerakte entsprechend aktualisieren.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar muss in Frankreich kein steuerpflichtiger Haushalt mehr Wohnsteuer für den Hauptwohnsitz zahlen, für Steuerzahler mit einem Zweitwohnsitz bleibt sie für diesen jedoch weiterhin fällig.


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