Tag & Nacht

Dieser Artikel, der die böswillige Verbreitung von Bildern der Strafverfolgungsbehörden verbietet und unter Strafe stellt, ist seit Wochen Gegenstand heftiger Kritik.

Der Europarat hat am Donnerstag den Senat, der im Januar den Gesetzesentwurf zur „globalen Sicherheit“ prüft, aufgefordert, diesen Text zu ändern. Dunja Mijatovic, die Menschenrechtskommissarin des Europarates, ist der Meinung, dass der höchst umstrittene Artikel 24 in seiner jetzigen Form „die Freiheit der Meinungsäußerung, die auch die Freiheit der Information einschließt, verletzt“.

„Die Vereinbarkeit eines solchen Eingriffs mit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der dieses Recht garantiert, ist, gelinde gesagt, zweifelhaft“, schrieb Dunja Mijatovic in einem Brief vom 15. Dezember an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Oberhauses und dessen Vorsitzenden François-Noël Buffet.

„Abschaffung des Verbots“
Der von den Abgeordneten verabschiedete Gesetzesentwurf wird seit Wochen von der Linken, Journalisten und NGOs stark kritisiert. Artikel 24, der die böswillige Verbreitung von Bildern von Strafverfolgungsbeamten verbietet und unter Strafe stellt, ist besonders umstritten. Angesichts des Protests überließ es die Regierung schließlich dem Parlament, eine neue Formulierung zu finden.

„In diesem Stadium des parlamentarischen Verfahrens ist es an Ihnen, dafür zu sorgen, dass dieser Text mit den Menschenrechtsstandards, denen Frankreich beigetreten ist, vereinbar ist“, schreibt Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatovic, die „deshalb dringend darum bittet“, dieses Verbot aufzuheben.


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