Tag & Nacht

Wenn die kommenden schönen Tage Ihre Lust auf Grillen wecken, gibt es einige Regeln, die Sie beachten sollten, bevor Sie Ihren Grill anfeuern.

Bevor Sie Ihren Grill – egal ob Kohle-, Gas- oder Elektrogrill – anzünden, sollten Sie einige Vorschriften kennen, die in Frankreich gelten.

Wo darf man seinen Grill aufstellen?
Es gibt keine nationale Regel für das Aufstellen von Grills. Eine Gemeinde oder ein Departement kann das Grillen jedoch insbesondere in bewaldeten Gebieten verbieten. Glut, die durch Wind aufgewirbelt wird, kann einen Brand auslösen. Achtung: Das gilt nicht nur in Zeiten großer Hitze und Trockenheit.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen „festen“ Grill bauen möchten, informieren Sie sich bei der Mairie Ihrer Gemeinde über die geltenden Regeln – es kann sogar Sonderregelungen in einer bestimmten Siedlung oder einem Ortsteil geben. Sollte der feste Grill ein Schornstein haben, muss das Rohr 40 cm über jegliche Hindernisse im Umkreis von 8 Metern hinausragen. Wenn man den Grill an einer gemeinsamen Wand aufstellen möchte, ist logischerweise die Zustimmung des betroffenen Nachbarn erforderlich.

Bei einem mobilen Grill regelt das Gesetz nicht, wie weit ein Grill von der Nachbarschaft entfernt sein muss. Lokale Bestimmungen der Gemeinden sehen allerdings in der Regel einen Mindestabstand von 3 m zwischen einem Grill und der Grenze des Grundstücks vor.

Darf man einen Grill auf seinem Balkon aufstellen?
Theoretisch ist das Aufstellen eines Grills auf einem Balkon oder einer Terrasse nicht verboten, es sei denn, es gibt auch hier eine entsprechende örtliche Verordnung. Die lokalen Bestimmungen können Einschränkungen für Mieter und Eigentümer mit sich bringen. Das Grillen kann verboten oder auf elektrische Geräte beschränkt sein.

Darf man einen Grill in Gemeinschaftsbereichen aufstellen?
Haben Sie Lust, im Garten Ihrer Wohnanlage, auf dem Parkplatz oder im Gemeinschaftshof zu grillen? Es ist nicht sicher, ob Sie das Recht dazu haben. Sehr oft verbieten die Vorschriften der Eigentümergemeinschaften das Aufstellen eines Grills wegen der Brandgefahr, des Geruchs oder des Rauchs, der die Nachbarn belästigen könnte. Die intensive Nutzung eines Grills über längere Zeiträume kann als „anormale Störung der Nachbarschaft“ angesehen werden. Das kann man natürlich vermeiden, indem man mit seinen Nachbarn gemeinsam grillt!


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