Tag & Nacht

Brandstiftung oder fahrlässige Brandstiftung: Welche Strafen drohen in Frankreich?

Ein „Waldwetter“ wird ab jetzt täglich von Météo France ausgestrahlt, um die Öffentlichkeit für mögliche Brandausbrüche in ihrer Region zu sensibilisieren.

Was aber riskiert man, wenn man einen Brand verursacht?

Für jemanden, der in seinem Garten ein Feuer macht, obwohl er oder sie den entsprechenden Gemeindeerlass kennt, der Feuer in der Jahreszeit verbietet, beträgt die Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe. Auch für das unbeabsichtigte Abbrennen von Wäldern wurden die Strafen seit 2004 erhöht. Sie sind auch hier auf zwei Jahre Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe angehoben worden.

Wenn das Feuer allerdings vorsätzlich gelegt wurde, steigen die Höchststrafen weiter an. Dem Brandstifter drohen bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von 150.000 Euro. Wenn die vorsätzliche Brandstiftung zum Tod einer anderen Person geführt hat, kann die Strafe auf lebenslange Haft erhöht werden.

Ganz neu ist, es ist nun nicht mehr erlaubt, in Wäldern während brandgefährdeter Zeiten zu rauchen, und das sogar bis zu 200 Meter von den Bäumen entfernt. Ein neues Gesetz zählt das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ausdrücklich zu den Ursachen, die „unbeabsichtigt einen Wald- oder Forstbrand verursachen“ können. In den schwersten Fällen, die zum Tod einer oder mehrerer Personen geführt haben, können die strafrechtlichen Sanktionen für Brandstiftung durch weggeworfene Zigaretten ebenfalls bis zu 10 Jahre Haft und 150.000 Euro Geldstrafe betragen. Darüber hinaus kann eine Person, die einen Schaden erlitten hat, deren Haus beispielsweise durch den verursachten Brand zerstört wurde, eine Klage einreichen und Wiedergutmachung verlangen können.

Inzwischen müssen außerdem Grundstückseigentümer ihre Grundstücke von Gestrüpp reinigen.

Diese Pflicht wurde gerade verschärft. Für Grundstücke, die sich in brandgefährdeten Gebieten befinden, und in Departements, in denen Wälder und Forste besonders gefährdet sind, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Reinigung von Gestrüpp und abgestorbenen Büschen. Eigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Grundstücke zu reinigen, ansonsten droht ihnen eine Geldstrafe von 50 Euro pro Quadratmeter. Wenn sich durch die unterlassene Reinigung ein Feuer ausbreiten konnte, das das Eigentum anderer zerstört hat, drohen bis zu einem Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von 15.000 Euro.


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