Der Kassenbon wird in Frankreich ab dem 1. August nicht mehr automatisch ausgedruckt. Es gibt jedoch vier Fälle, in denen der Kassenzettel weiterhin ausgedruckt und den Kunden ausgehändigt werden muss.
Ab dem 1. August wird der Kassenbon in Frankreich nicht mehr automatisch ausgedruckt. Kunden, die einen Kassenzettel wünschen, müssen dessen Ausdruck ausdrücklich anfordern, z. B. wenn sie sich über einen Preis im Unklaren sind. Es wird allerdings möglich sein, die Rechnung seines Einkaufs per SMS, E-Mail, QR-Code oder auf einem anderen elektronischen Weg zu erhalten.
Ziel ist es, die Papierverschwendung zu bekämpfen und die Menge der schädlichen chemischen Substanzen in der Tinte der Belege zu begrenzen.
Es gibt allerdings auch nach dem 1. August immer noch Fälle, in denen die Kassenzettel automatisch für den Kunden ausgedruckt werden.
Auf der Website Service-Public.fr kann man die Ausnahmen nach dem Ende der Kassenbonpflicht nachlesen. Zunächst, wenn es um den Kauf von sogenannten „dauerhaften“ Gütern geht. Das heißt, dass die Dauer der gesetzlichen Garantie angegeben werden muss, wie zum Beispiel bei Computern oder Haushaltsgeräten.
Wenn ein Zahlungsvorgang an der Kasse storniert wird oder Gegenstand eines Kredits ist, wird der Beleg ebenfalls automatisch ausgedruckt.
Dies ist auch der Fall, wenn der Beleg einer Pflicht zur Aufbewahrung und Vorlage für die Inanspruchnahme einer Ware oder Dienstleistung erforderlich ist.
Schließlich wird ein Bon automatisch ausgedruckt, wenn Kunden ein Wiegeinstrument verwenden, zum Beispiel eine der Waagen, die in Supermärkten zum Wiegen von Obst und Gemüse zur Verfügung stehen.
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