Tag & Nacht

Zwischen Aprilscherzen und Ostereiersuchen bringt der 1. April auch dieses Jahr wieder einige Veränderungen in den Alltag in Frankreich. Von administrativen Neuerungen bis hin zur Anpassung sozialer Leistungen, hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten.

Digitale Versicherungsbestätigung ersetzt die grüne Vignette

Die traditionelle grüne Versicherungsvignette auf den Windschutzscheiben der in Frankreich zugelassen Fahrzeuge und die dazugehörige Versicherungsbescheinigung im Handschuhfach gehören der Vergangenheit an. Ab sofort werden diese durch eine Registrierung im digitalen Versicherungsregister ersetzt, auf das die Polizei in Echtzeit Zugriff hat. Diese Änderung soll den Verwaltungsaufwand für Fahrzeughalter und Behörden reduzieren. Eine Nichtbeachtung der Versicherungspflicht wird allerdings weiterhin geahndet, auch wenn die physische Vignette nicht mehr benötigt wird.

Technische Überprüfung für Zweiräder wird Pflicht

Ab dem 15. April müssen nun auch in Frankreich Motorräder, Scooter, Quads und ähnliche Fahrzeuge eine technische Überprüfung durchlaufen. Je nach Zulassungsdatum des Fahrzeugs muss die erste Überprüfung zwischen August 2024 und 2029 erfolgen. Ziel ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Umweltbelastungen zu reduzieren.

Anpassungen bei medizinischen Zuzahlungen

Patienten müssen in Frankreich ab dem 31. März mit erhöhten Zuzahlungen für Medikamente und Krankentransporte rechnen. Die Eigenbeteiligung steigt von 50 Cent auf 1 Euro pro Medikamentenpackung und von 2 auf 4 Euro für Krankentransporte. Diese Maßnahme soll zu Einsparungen im Gesundheitssystem beitragen.

Erhöhung bestimmter Sozialleistungen

Aufgrund der Inflation werden bestimmte Sozialleistungen wie der RSA (Revenu de Solidarité Active), die Prime d’Activité oder die AAH (Allocation aux Adultes Handicapés) ab dem 1. April um 4,6 % angehoben. Diese Anpassung soll den Empfängern helfen, mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten besser zurechtzukommen.

Ende des Rentenmalus und der Mietpreisbremse

Die temporäre Rentenkürzung von 10 % auf Zusatzrenten wird abgeschafft, was bestehenden Rentnern zugutekommt. Außerdem endet die Begrenzung der Mietpreiserhöhungen, die sogenannte Mietpreisbremse, die seit dem Sommer 2022 in Kraft war.

Änderungen bei MaPrimeRénov‘

Die Förderung für den Einbau von Holzheizungen im Rahmen von MaPrimeRénov‘ wird ab dem 1. April um 30 % gekürzt. Diese Maßnahme betrifft neue Anträge für die Installation von Biomasseheizungen.

Ende der Winterpause für Räumungen

Mit dem Ende der Winterpause können nun wieder Räumungen durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Unterbrechung der Energieversorgung bei Nichtzahlung, obwohl EDF, der Hauptstromversorger, bereits seit 2022 keine Stromabschaltungen mehr vornimmt, sondern lediglich die Leistung reduziert.

Start der Versendung von Energiegutscheinen

Ab dem 2. April werden Energiegutscheine an 5,6 Millionen Haushalte mit geringem Einkommen versendet. Diese Unterstützung hilft den betroffenen Haushalten bei der Bezahlung ihrer Energierechnungen.

Neue Kennzeichnungspflicht für Menstruationsprodukte

Hersteller von Menstruationsprodukten müssen ab dem 1. April die Inhaltsstoffe ihrer Produkte auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung angeben. Diese Transparenz soll den Verbraucherinnen helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Diese Änderungen spiegeln das Bestreben wider, den Alltag der Bürger sicherer, gesünder und gerechter zu gestalten. Während einige Neuerungen sofortige Auswirkungen haben, bieten andere langfristige Vorteile für die Gesellschaft.


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