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Die Glasfenster der Kathedrale Notre-Dame de Paris aus dem 13. Jahrhundert, die jetzt versteigert wurden, waren bereits vor mehr als 150 Jahren verschwunden.

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet, nachdem Glasfenster der Kathedrale Notre-Dame in Paris aus dem 13. Jahrhundert mehr als 150 Jahre nach ihrem Verschwinden versteigert wurden, wie der Sender Franceinfo berichtet. Die Ermittler der Brigade de répression du banditisme, die auf den Diebstahl von Kunstgegenständen spezialisiert sind, sind mit den Untersuchungen beauftragt.

Die versteigerten Buntglasfenster befanden sich bis zum 19. Jahrhundert im Querschiff von Notre-Dame de Paris. Es handelt sich um zwei kleine runde Scheiben mit blauem Hintergrund und roter Umrahmung: eine mit einem Engel, der ein Weihrauchfass hält, und die andere mit einem Kerzenleuchter. Die Anfang Juli 2023 gegründete Vereinigung LumiÈre sur le patrimoine geht davon aus, dass sie im Jahr 1862 gestohlen wurden, bevor sie 2015 wieder auftauchten und bei einer Auktion für insgesamt mehr als 230.000 US-Dollar verkauft wurden. Das Anfang Juli 2023 gegründete Kollektiv hat Klage wegen „Diebstahls“ und „Hehlerei“ eingereicht.

Das Auktionshaus Sotheby’s versicherte seinerseits gegenüber franceinfo, dass es laut den Experten keine rechtlichen Hindernisse für den Verkauf gegeben habe. „Die Glasfenster wurden 1862 von Viollet-le-Duc im Rahmen der berühmten Restaurierung von Notre-Dame ausgebaut und dann von dem Glasermeister Edouard Didron zwischen 1877 und 1905 verkauft“.

„Ähnliche Stücke mit derselben Herkunft gehören heute zur Sammlung des Musée d’Art et d’Histoire de Genève“, so Sotheby’s weiter. Eine Schilderung der Herkunft, die die Polizisten der Brigade de répression de banditisme nun überprüfen müssen, vor allem mithilfe von Archiven.

Bevor Sotheby’s die Kirchenfenster 2015 zum Verkauf anbot, habe man die „notwendigen Recherchen, Sorgfaltspflichten und Kontrollen“ durchgeführt, um „sicherzustellen, dass dem Verkauf keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen“. Das Auktionshaus beteuert außerdem, dass man alle erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden, einschließlich der Ausfuhrbescheinigungen, eingeholt habe. Auch „Experten und Museumskuratoren wurden benachrichtigt“.

Das Auktionshaus versichert außerdem, dass es von der Vereinigung LumiÈre sur le patrimoine im Vorfeld der eingereichten Klage nicht kontaktiert worden sei. Sollte sich der Diebstahl bewahrheiten, könnte das Kulturministerium die Kirchenfenster zurückfordern, da sie 1862 dem Staat gehörten.


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