Tag & Nacht

An diesem Pfingstmontag nutzen viele Unternehmen den Feiertag als sogenannten Solidaritätstag, der die Finanzierung der Betreuung älterer und behinderter Menschen unterstützen soll.

Feiertag oder nicht? Viele Unternehmen nutzen diesen Tag im Juni als Solidaritätstag. Einige arbeiten, ohne bezahlt zu werden, anderen wird einer ihrer Urlaubstage gestrichen. Ein Beitrag, der zur Finanzierung einer besseren Betreuung von älteren und behinderten Menschen dient.

Ist der Pfingstmontag grundsätzlich ein Solidaritätstag?
Nein, der Pfingstmontag ist nicht unbedingt ein Solidaritätstag in allen Unternehmens und damit auch nicht für alle Erwerbstätigen in Frankreich.

Der Solidaritätstag, der nach der Hitzewelle im Jahr 2003 eingeführt wurde, bei der mehrere Tausend ältere Menschen starben, war allerdings tatsächlich ursprünglich auf Pfingstmontag festgelegt worden. Das Prinzip ist einfach: Die Arbeitnehmer arbeiten an diesem Tag, ohne dafür entlohnt zu werden. Im Gegenzug zahlen die Unternehmen einen entsprechenden Beitrag an die CNSA (Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie).

Im Jahr 2008 wurde der Pfingstmontag jedoch wieder zu einem arbeitsfreien Feiertag erklärt. Seitdem können die Arbeitgeber das Datum des Solidaritätstages frei festlegen. Es kann also jeden Feiertag treffen, an dem Angestellte arbeiten müssen, ohne bezahlt zu werden. Einzige Ausnahme ist und bleibt 1. Mai, der Tag der Arbeit.

In der Praxis haben die Unternehmen mehrere Lösungen, um diesen Solidaritätstag einzuhalten. So kann der Arbeitgeber auch beschließen, seinen Angestellten statt kostenloser Arbeit einen Urlaubstag zu streichen: Der Arbeitnehmer behält also alle seine Feiertage.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Wert eines Arbeitstages über das Jahr auf der Gehaltsabrechnung zu realisieren, wobei im Jahresschnitt ein Tag weniger bezahlt wird, oder indem sieben Stunden mehr Arbeit über das Jahr verteilt werden. In allen Fällen wird der  jedoch letztendlich ein entsprechender Betrag an die Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie überwiesen.

Sind alle Arbeitnehmer in Frankreich von dieser Regelung betroffen?
Laut Gesetzestext sind alle Erwerbstätigen, mit Ausnahme der Freiberufler und Selbstständigen, von diesem Solidaritätstag betroffen. Aber nicht nur sie werden zur Kasse gebeten. Seit 2013 müssen ab einem bestimmten steuerlichen Referenzeinkommen auch steuerpflichtige Rentner in die Tasche greifen. Dies geschieht dann in Form eines Solidaritätsbeitrags.

Seit seiner Einführung im Jahr 2004 wurden durch den Solidaritätstag fast 48 Milliarden Euro für die Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie realisiert.

Für das Jahr 2022 rechnet die CNSA mit Einnahmen aus dem Solidaritätstag in einer Höhe von etwa drei Milliarden Euro, die insbesondere für den Betrieb von sozialmedizinischen Einrichtungen und Diensten, die Verteilung individueller Hilfen, die Prävention von Autonomieverlust oder die Unterstützung von Angehörigen, die Menschen mit Autonomieverlust betreuen, verwendet werden.

Die Gesamtfinanzierung der Hilfe zur Selbsthilfe für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen wird sich im Jahr 2022 auf etwas mehr als 35 Milliarden Euro belaufen, ein Betrag, der zu 90% auf der CSG, der allgemeinen Sozialabgabe, beruht, einer Steuer, die auf die Einkommen erhoben wird.


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