Tag & Nacht

Nach zwei Wochen chaotischer Debatten in der Nationalversammlung wird der Entwurf der Rentenreform ab nächster Woche im Senat behandelt. 

Elf Tage gegenüber neun Tagen – die Senatoren haben zwei Tage mehr Zeit als die Abgeordneten, um den Entwurf der Rentenreform zu debattieren. Der Senat kann – anders als die Nationalversammlung – auch an den Wochenenden tagen.

Der Text wird ihnen zunächst am Dienstag, dem 28. Februar, im Senatsausschuss vorgelegt und dann ab Donnerstag, dem 2. März, im Plenarsaal des Senats debattiert. Das französische Oberhaus muss sich spätestens am 12. März um Mitternacht äußern. Ein enger Zeitplan, da die Exekutive sich für den Weg eines berichtigenden Gesetzentwurfes zur Finanzierung der Sozialversicherung entschieden hat, der es ausserdem ermöglicht, Artikel 47.1 der Verfassung zu nutzen. Dank Artikel 47.1 hat die Regierung nämlich die Möglichkeit, die Dauer der Debatten zu verkürzen. So wird verhindert, dass der Dialog zwischen den beiden Kammern zu lange dauert. Ihnen werden Fristen auferlegt: 20 Kalendertage für die Nationalversammlung, 15 Kalendertage für den Senat. Die Gesamtzeit, von der Einbringung des Textes bis zu seiner endgültigen Annahme, darf 50 Tage nicht überschreiten.

Prüfung im Ausschuss ab dem 28. Februar
Die Prüfung der Reform wird am 28. Februar beginnen. Sie wird sich auf den ursprünglichen Text der Regierung beziehen, da „die Nationalversammlung in erster Lesung keine Abstimmung über den gesamten Entwurf abgegeben hat“, wie es im französischen Gesetzbuch über die soziale Sicherheit heißt. So wird der sogar der von den Abgeordneten abgelehnte Artikel 2 der Reform, wieder ins Parlament zurückkehren. Die Ausschussarbeit wird in kleinen Gruppen und hinter verschlossenen Türen durchgeführt, um den Boden für die Diskussion in der öffentlichen Sitzung zu bereiten.

Ab dem 2. März wird der Sitz des Senats, das Palais du Luxembourg, elf Tage lang nonstop geöffnet sein. Es sind rund 100 Sitzungsstunden vorgesehen und es könnten etwa 2.000 Änderungsanträge eingereicht werden. Sollte der Senat die Reform am Abend des 12. März nicht verabschieden, wird die Entscheidung dann von der Gemischten Paritätischen Kommission (CMP) getroffen. Diese setzt sich aus sieben Senatoren und sieben Abgeordneten der Nationalversammlung zusammen und muss sich auf einen gemeinsamen Text einigen, der dann von beiden Kammern ohne weitere Aussprache zur Abstimmung gestellt wird.

Da die Republikaner im Senat die Mehrheit haben, haben die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen gute Chancen, angenommen zu werden. Auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 64 Jahren oder die Abschaffung vieler Sonderregelungen dürften recht problemlos verabschiedet werden. 

Die Sozialisten wollen mehrere Vorschläge zu den Themen Schwerbehinderung, Rente für Frauen oder Anpassung der Arbeit an die verschiedenen Lebensalter machen. Die Kommunisten wollen sich im Senat für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einsetzen. Die Umweltschützer wiederum wollen die Debatte auf die richtige Aufteilung des Lebens zwischen Arbeit und Freizeit ausweiten. Da die Linke im Oberhaus jedoch stark in der Minderheit ist, haben diese Änderungsanträge kaum Chancen auf Annahme.


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