Tag & Nacht

Wie eigentlich jedes Jahr zur Jahreswende stehen die Feiern am 31. Dezember unter besonderer Beobachtung. Was kann und darf man tun, um den Jahreswechsel richtig zu feiern?

An Silvester werden in Frankreich 90.000 Polizisten und Gendarmen im Einsatz sein. In Paris, wo mehr als 1,5 Millionen Menschen auf den Champs-Elysées erwartet werden, um das offizielle Feuerwerk der französischen Hauptstadt zu bewundern, werden etwa 6.000 Sicherheitskräfte im Einsatz sein.

In Frankreich darf man Feuerwerk abbrennen, aber nicht jedes Feuerwerk und nicht an jedem beliebigen Ort.
Es gibt mehrere Arten und verschiedene Kategorien von Feuerwerkskörpern: Feuerwerkskörper zu Unterhaltungszwecken (Kategorie F1, F2, F3 und F4) und pyrotechnische Artikel für Theaterprofis (Kategorie T1 und T2). Feuerwerkskörper, die für Feierlichkeiten wie Silvester oder den 14. Juli verwendet werden, werden je nach ihrer Gefährlichkeit und dem Lärm, den sie beim Explodieren verursachen, in vier Kategorien eingeteilt, so die Behörden.

Die Kategorie F1 umfasst die weniger gefährlichen Knallkörper wie Wunderkerzen, Kuchenfontänen oder Funkenkerzen. Sie dürfen nicht an Kinder unter 12 Jahren verkauft werden und beim Abfeuern muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.

Produkte, die in die Kategorien F2 und F3 eingestuft sind, sind gefährlicher und dürfen nur von Volljährigen verwendet werden. Dabei handelt es sich um Knallkörper mit Docht, römische Kerzen oder auch bengalische Feuer. Der Sicherheitsabstand beträgt bei für Feuerwerke der Kategorie F2 mindestens 8 Meter und für Kategorie F3 mindestens 25 Meter.

Die Kategorie F4 schließlich ist den professionellen Pyrotechnikern vorbehalten. In diese Kategorie fallen Feuerwerksraketen, die von Mörsern abgeschossen werden. Alle Knallkörper müssen das CE-Zeichen (europäische Konformität) tragen.

Feuerwerksmörser werden stärker überwacht.
Innenminister Gérald Darmanin forderte die Präfekten am 21. Dezember auf, gegen die Zirkulation von „Feuerwerksmörsern“ und die Verbreitung von pyrotechnischen Artikeln während der Weihnachtsfeiertage vorzugehen, insbesondere durch den Einsatz von Drohnen. Der Minister möchte so den Einsatz von Feuerwerkskörpern gegen Ordnungskräfte verhindern.

Das Neujahrsfest 2024 findet in Frankreich unter der Terrorwarnstufe „Notstand Attentat“ statt, die seit dem 13. Oktober im gesamten Land in Kraft ist. „Die unangemessene Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Straßen kann zu Unruhen und Panik führen und ist geeignet, die Ordnungskräfte von ihren Sicherheitsaufgaben abzulenken“, stellt beispielsweise die Präfektur des Departements Ain fest. Zum Nationalfeiertag am 14. Juli hatten die Behörden im Zuge der Ausschreitungen nach dem Tod des jungen Nahel den Verkauf aller pyrotechnischen Artikel in Frankreich verboten.

Mehrere französische Präfekten haben Erlasse unterzeichnet, um den Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern um den 31. Dezember herum zu verbieten. Dies ist im Großraum Paris der Fall, wo der Verkauf, das Tragen und der Transport von Feuerwerkskörpern und Treibstoffen an diesen Tagen verboten sind. In mehreren anderen Departements wie Bas-Rhin, Haut-Rhin, Hérault, Haute-Garonne oder Loire wurden Präfektoralverordnungen erlassen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Silvester untersagen.

Bevor Sie also ein Feuerwerk kaufen, sollten Sie sich an Ihr Rathaus oder Ihre Präfektur wenden, um zu überprüfen, ob ein Verbotserlass in Kraft ist. Wenn Sie keine Genehmigung haben, droht Ihnen eine Geldstrafe von 1.500 EUR. Wenn Sie einen Brand verursachen oder jemanden verletzen, können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 150.000 EUR und einer zehnjährigen Haftstrafe rechnen.

Gérald Darmanin forderte die Präfekten außerdem auf, „Grenzkontrollen“ einzurichten. In einigen ostfranzösischen Departements ist der traditionelle Gebrauch von Böllern und Feuerwerkskörpern für die Silvesterfeierlichkeiten nach deutschem Vorbild üblich. Wie jedes Jahr werden einige Feiernde versuchen, das Verbot zu umgehen, um sich bei den deutschen oder spanischen Nachbarn einzudecken.

Es ist jedoch verboten, Feuerwerkskörper oder Knallkörper im Ausland zu kaufen und nach Frankreich zu importieren, ohne zuvor eine Genehmigung der Oberzolldirektion eingeholt zu haben. In den letzten Tagen gab es bereits Beschlagnahmungen von Feuerwerksmörsern vor allem an den Grenzen zu Deutschland, insbesondere in Straßburg.


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