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Auch in Frankreich darf man durchaus mit seinem Haustier in den Zügen der SNCF reisen, aber es gibt einige Regeln, die unbedingt beachten werden sollten.

Das Foto eines Hundes, der in einem Zug ohne Maulkorb zu Füßen seines Herrchens liegt, hat in den sozialen Netzwerken eine Debatte ausgelöst. Das Bild wurde am Sonntag, dem 25. Februar, von Anne-Yvonne Le Dain, einer ehemaligen Abgeordneten der Sozialistischen Partei, auf X gepostet. Anne-Yvonne Le Dain kritisierte, dass sich das Tier ohne Maulkorb in dem Waggon befand und dass die SNCF-Kontrolleure nicht reagiert hatten.

„Frankreich… Ernst genommen werden, wir Franzosen, die ständig meckern, aber alles hinnehmen. Hier sehr großer Hund im Zug: kein Maulkorb, obwohl er OBLIGATORISCH ist“, schrieb sie in dem sozialen Netzwerk und versicherte, dass weder die Kontrolleure, die ihrer Meinung nach gerade vorbeigekommen waren, noch die Passagiere des Zuges auf den Verstoß gegen die Maulkorbpflicht hingewiesen hätten.

Welche Regeln müssen Reisende beim Mitführen eines Haustiers in Frankreich beachten?

Natürlich darf man mit seinem Haustier im Zug fahren. Kleine Hunde müssen jedoch in einem „Behälter“ reisen, „einer Tasche oder einem Korb (maximal 45 cm x 30 cm x 25 cm), der auf dem Schoß oder neben den Füßen des Reisenden platziert wird“, heißt es auf der Website von SNCF Voyageurs. Katzen und alle kleinen Haustiere wie Vögel, Reptilien oder Nagetiere müssen in einem Käfig reisen. Der Fahrpreis für einen pelzigen, plüschigen oder schuppigen Begleiter beträgt laut 7 Euro für die TGV Inoui und INTERCITÉS und 10 Euro im TGV Ouigo. Zu beachten ist, dass einigen exotischen Tieren, Schlange oder Exen, der Transport verweigert werden kann, heißt es auf der Ouigo-Website.

Auch große Hunde können mit dem Zug reisen. Alle Hunde, die nicht in einem Käfig oder einem geschlossenen Behälter untergebracht sind, müssen an der Leine geführt werden und während der gesamten Fahrt einen Maulkorb tragen, auch wenn es sich nicht um einen „gefährlichen Hund“ der Kategorie 1 oder 2 handelt. Er muss außerdem am Fuß seines Besitzers bleiben. Die Fahrkarte für größere Hunde kostet ebenfalls 7 Euro für den TGV Inoui und die INTERCITÉS und 10 Euro im TGV Ouigo.

Eine Ausnahme gilt jedoch für Blindenführ- und Assistenzhunde. Diese reisen kostenlos, immer an den Füßen ihrer Besitzer, aber ohne Fahrkarte. Auch ein Maulkorb ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben. „Wenn Ihr Tier sich normalerweise ohne Maulkorb bewegt, ändern wir seine Gewohnheiten nicht, sobald es an Bord ist“, teilt SNCF Voyageurs mit.

Die Mitnahme von Haustieren an Bord unterliegt jedoch der „stillschweigenden“ Zustimmung der anderen Reisenden. Das Tier gilt als „begleitet und bleibt während der gesamten Fahrt unter Ihrer Verantwortung“, schreibt die SNCF. Die Besitzer müssen ausserdem „mit allen für seine Identifizierung erforderlichen Dokumenten“ reisen.

Wer allerdings mit seinem Tier ins Ausland reisen möchte, sollte sich über die geltenden Bestimmungen des oder der anderen Länder informieren.

Man sollte dringend darauf achten, dass das Haustier:

  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist
  • gegen Tollwut geimpft ist
  • einen EU-Heimtierausweis besitzt, der von einem Tierarzt ausgestellt und ausgefüllt wurde
  • ein aktualisiertes Gesundheitsbuch besitzt.

Angesichts der Polemik, die der Tweet von Anne-Yvonne Le Dain ausgelöst hatte, gab sich die SNCF beruhigend und versicherte, sie vertraue „dem gesunden Menschenverstand des jeweiligen Zugbegleiters, die Situation richtig einzuschätzen“.


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