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Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen will ein System einführen, das es ihr ermöglicht, Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und auf digitalen Plattformen zu überwachen. Das System wird drei Jahre lang getestet.

Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) hat ein neues Experiment gestartet, das sich über die nächsten drei Jahre erstrecken wird. Nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2020 wird das Finanzamt unsere Beiträge in sozialen Netzwerken und auf verschiedenen digitalen Plattformen überprüfen, um sicherzustellen, dass wir keinen Steuerbetrug begehen. Die Steuerbehörde möchte so sicherstellen, dass ihr nichts entgeht, was in den Steuererklärungen nicht angegeben wurde.

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In der Praxis wird sich die Generaldirektion für öffentliche Finanzen für alle bekannten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram, Twitter) interessieren, aber auch für Websites, die Privatpersonen miteinander in Verbindung bringen (wie Leboncoin, BlaBlaCar oder auch Airbnb). Laut Le Figaro wird das Finanzamt Informationen aus diesen Quellen auf der Grundlage eines „selbstlernenden Algorithmus“ sammeln. Dieses Tool wird bestimmte „Schlüsselwörter“ oder sogar „Datums- und Ortsangaben“ anvisieren und identifizieren.

Dieses neue System wird jedoch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) überwacht, die über die Privatsphäre der Steuerzahler wacht. Eine erste Bilanz soll im Februar nächsten Jahres gezogen werden. In der Praxis wird das Finanzamt zum Beispiel nicht das Recht haben, eine Veröffentlichung gegen einen Steuerzahler zu verwenden, insbesondere wenn diese über „seinen Lebenswandel“ berichtet. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen darf z. B. eine Person, die vor einem Luxusauto posiert, nicht ins Visier nehmen, auch wenn diese Person ein geringes Einkommen in ihrer Steuererklärung angibt. Die Steuerbehörde wird sich auch nicht für verdeckte und illegale Aktivitäten (wie Schmuggel) oder Schwarzarbeit interessieren.

Die Erprobung dieses Systems wird in mehrere Phasen aufgeteilt: eine erste, die als „Lernphase“ bezeichnet wird, und eine zweite, die als „Datenauswertung“ bezeichnet wird. Laut der Datenschgützer der CNIL, „müssen die Daten, die gesammelt und ausgewertet werden können, zwei kumulativen Bedingungen entsprechen. Zum einen muss es sich um Inhalte handeln, die über einen öffentlichen Kommunikationsdienst frei zugänglich sind. […] Zum zweiten müssen solche Inhalte von den Nutzern dieser Websites offensichtlich öffentlich zugänglich gemacht werden“.

Die Steuerbehörde ihrerseits will auch beruhigen: Die Elemente, die im Internet gesammelt werden, „können für sich allein keine Steuerprüfung verursachen oder auslösen“. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen erklärt jedoch im Figaro, dass diese Veröffentlichungen „Beweismittel sind, die sich als sehr nützlich erweisen können, um eine Akte zu vervollständigen oder einen von unseren Diensten bereits festgestellten Betrugsverdacht zu bestätigen“.


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