Tag & Nacht

Das höchste Verwaltungsgericht urteilte am Montag, dem 31. Oktober, dass die Entscheidung der Regierung, das Dekret zur Anwendung der technischen Kontrolle auf Zweiräder aufzuheben, „rechtswidrig“ sei.

Das ist eine Ohrfeige für die Regierung. Der Staatsrat kündigte am Montag, dem 31. Oktober, an, die technische Kontrolle für Zweiräder wieder einzuführen. „Die von der Regierung am 25. Juli getroffene Entscheidung, die Anwendung der technischen Kontrolle auf ‚Zweiräder‘ (…) rückgängig zu machen, ist rechtswidrig“, urteilte das höchste Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.

Im Sommer hatte die Regierung das Dekret vom 9. August 2021, mit dem die Pflicht zur Durchführung einer technischen Kontrolle für alle Zweiräder mit mehr als 125 cm3 ab Anfang 2023 eingeführt wurde, wieder aufgehoben.

Das Dekret setzte eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 um, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, die technische Kontrolle von Zweirädern bis zum 1. Januar 2022 einzuführen. Doch bereits am Tag nach seiner Veröffentlichung hatte Emmanuel Macron versichert, dass das Dekret niemals angewendet werden würde. Ein Berater der Regierung hatte damals mitgeteilt, dass der Staatschef der Ansicht sei, dass „es nicht der richtige Zeitpunkt sei, die Franzosen damit zu belästigen“.

Der Staatsrat, der im Mai von Umwelt-NGOs angerufen worden war, verlangte nun jedoch, dass die Maßnahme ab sofort eingeführt werden müsse.


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