Tag & Nacht

Die Straßenverkehrsordnung hat sich im Jahr 2023 in Frankreich geändert. Neue Schilder tauchen auf und neue Regeln treten in Kraft. Was man wissen muss, um kein Bußgeld zu bekommen.

An den Straßenrändern vor allem der großen Metropolen Frankreichs sind neue Schilder aufgetaucht. Und es gibt Änderung der Straßenverkehrsordnung, die jeder Autofahrer kennen sollte, die auf einen Erlass vom 13. Juni 2022 zurückgeht.

Erste Neuerung: die gemischte Fußgänger- und Radfahrerampel. Sie regelt die Überquerung einer Kreuzung zu Fuß oder mit dem Fahrrad. So wie es die bekannten roten oder grünen Männchen gibt, wird ein Fahrrad in denselben Farben auf Ampeln auftauchen, die sich in der Nähe eines Radwegs oder Fußgängerüberwegs befinden.

Eine weitere Änderung im Jahr 2023 ist ein Zeitzähler an der Fussgängerampel. Fußgänger werden so genau wissen, wie lange sie noch warten müssen, bevor sie die Straße überqueren können. Das Gerät wird derzeit in Straßburg (Bas-Rhin), Vannes (Morbihan) und Neuilly-sur-Seine (Hauts-de-Seine) getestet – mit positivem Feedback.

Ein neues Schild betrifft Tunnel und soll Autofahrer über den Sicherheitsabstand zu informieren, der in Tunneln einzuhalten ist. Die Schilder gibt es in zwei Versionen: eine mit zwei Autos und eine mit einem Auto und einem LKW. Diese Schilder werden derzeit am Tunnel von Foix in der Ariège erprobt.

Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
Abgesehen von diesen Schildern gab es 2023 in Frankreich eine Änderung bei den Vorfahrtsregeln. In Tempo-30-Zonen, in denen es Radwege gibt, gilt die Rechts-vor-Links-Regel nicht mehr. Auf betroffenen Straßen, auf denen die automatische Vorfahrt nicht mehr gilt, müssen dann allerdings „Stopp“- oder „Vorfahrt gewähren“-Schilder aufgestellt werden.

Radfahrer dürfen jetzt an einer Kreuzung rechts abbiegen, auch wenn die Ampel für Autofahrer noch rot ist. Aber Vorsicht: Dieses Manöver ist nur erlaubt, wenn an der Kreuzung ein Schild mit einem gelben Fahrradpiktogramm und einem Pfeil angebracht ist.

In den nächsten Monaten werden, wie Innenminister Gérald Darmanin angekündigt hat, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 5 km/h keine Punkte mehr verteilt beziehungsweise abgezogen. Das Bußgeld wird allerdings weiterhin zu zahlen sein: 135 € in Städten und 68 € außerhalb von Ortschaften.


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