Tag & Nacht

In einer Pressekonferenz am Dienstag stellte der Staatsanwalt von Sarreguemines die Anschuldigungen der Frau, die am Vortag in Forbach (Moselle) aufgefunden worden war, ernsthaft in Frage.

„Eine nicht existierende Realität“. Mit dieser Formel beschrieb Olivier Glady, Staatsanwalt von Sarreguemines (Moselle), die Anschuldigungen der Freiheitsberaubung und Gewalt, die eine 53-jährige Frau nach einem Notruf aus Forbach (Moselle) am Montag (7. August) gegen ihren Mann erhoben hatte. Auf einer Pressekonferenz ging der Staatsanwalt Punkt für Punkt auf die Anschuldigungen ein und zeichnete das Bild eines Ehepaars, das durch die schlimme Krankheit der Frau aus den Fugen geriet.

Der Polizeigewahrsam des Ehemanns, eines 55-jährigen Deutschen, werde am späten Dienstagnachmittag aufgehoben, so Staatsanwalt Olivier Glady. Er fügte hinzu, dass nichts darauf hindeutete, dass die Ehefrau, die ebenfalls deutsche Staatsbürgerin ist, in ihrer Wohnung in Forbach gegen ihren Willen festgehalten wurde. „Sie hatte freien Zugang zu einem Fernseher, einem Computer und einem Telefon“, sagte er. Die Frau hatte am Montag eine Polizeidienststelle in Deutschland angerufen und behauptet, ihr gewalttätiger Mann halte sie seit 2011 gegen ihren Willen in seiner Wohnung im französischen Forbach gefangen. Die deutsche Polizei hatte daraufhin sofort die französischen Behörden informiert.

Ausserdem wurden von den Ermittlern keine Blutspuren am Tatort gefunden und auch die Gerichtsmediziner konnten keine Spuren von Knochenbrüchen, körperlicher Misshandlung oder Vergewaltigung, wie von der Frau angezeigt, feststellen. Die Ermittler zweifeln nun an der Version der Ehefrau, die laut Staatsanwalt Olivier Glady möglicherweise an einer entzündlichen Krankheit leidet. Laut Zeugenaussagen kümmerte sich der Ehemann um seine Frau, seit sich ihr Gesundheitszustand in den letzten 10 Monaten deutlich verschlechtert hatte.

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