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In Frankreich, wie in anderen EU-Ländern auch, haben EU-Bürger das Recht, an den Europawahlen teilzunehmen. Die Registrierung als Wähler ist ein wesentlicher Schritt, um dieses Recht auszuüben. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich in Frankreich für die Europawahlen registrieren können:

Online-Registrierung

  1. Benötigte Dokumente: Sie benötigen eine gültige nationale Identitätskarte oder einen Reisepass (oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger) und einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Frankreich. Zudem ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, in der Sie angeben, dass Sie Ihr Wahlrecht nur in Frankreich ausüben und nicht in einem anderen EU-Staat wählen werden.
  2. Antragsstellung: Die Anmeldung kann über die offizielle Online-Plattform zur Registrierung in die Wählerverzeichnisse erfolgen. Auf dieser Plattform laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch und füllen das Antragsformular aus.

Persönliche Registrierung

  1. Im Rathaus: Sie können sich auch persönlich im Rathaus Ihrer Gemeinde registrieren lassen. Nehmen Sie dazu die oben genannten Dokumente sowie das Cerfa-Formular Nr. 12671 mit, das auch vor Ort erhältlich ist.
  2. Durch eine andere Person: Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, ist es möglich, jemanden mit Ihrer Registrierung zu beauftragen. Diese Person muss eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, das Cerfa-Formular Nr. 12671 sowie die übrigen erforderlichen Dokumente vorlegen.

Per Post

  1. Dokumente senden: Eine weitere Möglichkeit ist, die Dokumente per Post an das Rathaus zu senden. Hierzu gehört ebenfalls das Cerfa-Formular Nr. 12671 neben den üblichen Identitäts- und Wohnsitznachweisen sowie der schriftlichen Erklärung.

Wichtige Informationen

  • Einheitswahlkreis: In Frankreich gibt es nur einen nationalen Wahlkreis, was bedeutet, dass alle Wähler aus derselben Liste von Kandidaten wählen.
  • Wahlrecht: Das Wahlrecht in Frankreich ist ein Recht und keine rechtliche Verpflichtung. Es gibt keine Strafen für Nichtwähler, aber es bleibt eine bürgerliche Pflicht.
  • Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind französische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Staaten, die mindestens 18 Jahre alt sind und in der Gemeinde, in der sie wählen möchten, auf der Wählerliste eingetragen sind.

Fristen

Für die Europawahlen 2024 müssen sich EU-Bürger, die in Frankreich wählen möchten, bis zum 3. Mai 2024 registriert haben. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Europawahlen bieten eine hervorragende Gelegenheit, auf die politische Landschaft Europas Einfluss zu nehmen. Durch die Registrierung als Wähler in Frankreich können EU-Bürger aktiv an diesem demokratischen Prozess teilnehmen und zu den Entscheidungen beitragen, die die Zukunft der Europäischen Union mitgestalten.


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