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Die Nationalversammlung billigte am Montag, dem 25. Juli, eine mit dem Senat erzielte Einigung über einen Entwurf für ein neues Gesundheitsgesetz, das das Ende der derzeitigen Covid-19-Ausnahmeregelungen bestätigt, aber mögliche obligatorische Tests an den Grenzen ermöglicht.

Das neue Gesundheitsgesetz wurde mit 184 zu 149 Stimmen verabschiedet. Die Opposition hatte der Regierung, die nur über eine relative Mehrheit im Parlament verfügt, zunächst einen herben Rückschlag beschert, als sie die möglichen Grenzkontrollen in der ersten Lesung am 12. Juli ablehnte.

Nach einem Durchgang durch den Senat einigten sich die beiden Kammern im Gemischten Paritätischen Ausschuss (CMP) auf einen neuen Text. Diese nun von der Nationalversammlung bestätigte Version muss am Dienstag von den Senatoren noch endgültig gebilligt werden. Der Ausschuss behielt im Großen und Ganzen die Version des Textes bei, die der von der Rechten dominierte Senat in erster Lesung beschlossen hatte.

Ein möglicher obligatorischer Test an den Grenzen
Der neue Gesetzestext sieht die ausdrückliche Aufhebung von Regelungen vor, die Einschränkungen individueller Freiheiten bedeuten, wie z. B. ein Lockdown, Ausgangssperren oder den Impfpass. Vor allem aber führt es die Möglichkeit von Gesundheitskontrollen an den Grenzen wieder ein, der von den Abgeordneten der Nationalversammlung zunächst gestrichen worden war.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Regierung im Falle des Auftretens einer neuen, besonders gefährlichen Variante von Covid-19 die Vorlage eines negativen Tests bei der Einreise verlangen kann. Eine ähnliche Regelung kann für Reisen aus und in die französischen Überseegebiete eingeführt werden, „wenn die Gefahr einer Überlastung“ des dortigen Gesundheitssystems besteht.

Die Regierung kann ein Gesundheitskontrolle an der Grenze per Dekret für zwei Monate einführen. Danach ist eine Abstimmung im Parlament erforderlich.

Der Text macht außerdem den Weg für die Wiedereinstellung von suspendiertem Pflegepersonal frei, sobald die Impfpflicht nicht mehr medizinisch gerechtfertigt ist.


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