Die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die französische Verfassung wurde am Mittwochabend, dem 28. Februar, im Senat mit 267 zu 50 Stimmen beschlossen. Emmanuel Macron wird den Kongress zu einer weiteren Abstimmung am Montag, dem 4. März, in Versailles einberufen.
Nach mehr als dreieinhalb Stunden Debatte kam die mit Spannung erwartete Abstimmung: Der Senat hat am Mittwochabend, dem 28. Februar, die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die französische Verfassung offiziell bestätigt. Die Regierung begrüßte diesen Beschluß. „Wir werden das erste Land der Welt sein, das die Freiheit der Frauen, selbst über ihren Körper zu verfügen, in der Verfassung verankert“, freute sich Justizminister Eric Dupont-Moretti.
Im Laufe des Mittwochnachmittags waren die Debatten im Oberhaus des französischen Parlaments lebhaft und angespannt. Auf der einen Seite befürworteten die Linke und die Regierungspartei die Gesetzesvorlage. Auf der anderen Seite war die Rechte gegen die Formulierung „garantierte Freiheit“, die von der Regierung vorgeschlagen wurde. Mehr als 70 rechtsgerichtete Senatoren stimmten allerdings schließlich für den Text. „Die Formulierung, wie sie gewählt wurde, und die Aufnahme in Artikel 34 sind sehr nah an dem, was bereits im Vorfeld im Senat abgestimmt wurde“, analysierte Agnès Canayer, Senatorin der Republikaner. Emmanuel Macron wird nun alle Abgeordneten beider Häuser der Nationalversammlung zu einer weiteren Abstimmung am 4. März während eines eigens dafür einberufenen Kongresses in Versailles einladen.
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