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À la une · 13.05.2021 09:00

Lockerungen: In Altersheimen wird ab 19. Mai die "Freiheit zu kommen und zu gehen" wieder zur Regel

Der Erfolg der Impfkampagne und die Verbesserung der Gesundheitssituation rechtfertigen nun eine Lockerung der Schutzmaßnahmen. Auch in den Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen (Ehpad) werden die Lockerungen immer deutlicher. Die Regierung hat am Mittwochabend...

Der Erfolg der Impfkampagne und die Verbesserung der Gesundheitssituation rechtfertigen nun eine Lockerung der Schutzmaßnahmen.

Auch in den Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen (Ehpad) werden die Lockerungen immer deutlicher. Die Regierung hat am Mittwochabend die Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 vorgestellt, die ab dem 19. Mai in den Alters- und Pflegeheimen in Kraft treten werden. Die Bewohner und ihre nahen Verwandten werden wieder gehen und kommen dürfen, wie sie wollen.

Mit diesem neuen Gesundheitsprotokoll geht es darum, "eine schrittweise Rückkehr zur Normalität" zu erreichen, erklärte die für die Altersheime zuständige Ministerin Brigitte Bourguignon in einer Pressemitteilung.

Treffen zwischen Bewohnern und Angehörigen
"Der Erfolg der Impfkampagne sowie die Verbesserung der Gesundheitssituation rechtfertigen es heute, die Schutzmaßnahmen zu lockern und wieder Treffen zwischen den Bewohnern und ihren Angehörigen möglich zu machen", schreibt die Ministerin.

Ab dem 19. Mai werden die Bewohner von Ehpad (Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen), USLD (Langzeitpflege-Einheiten) und Anlagen für betreutes Wohnen wieder in der Lage sein, "wie der Rest der allgemeinen Bevölkerung von der Möglichkeit zu profitieren, ihre Verwandten zu sehen und die Freiheit haben, zu kommen und zu gehen", so die Pressemitteilung.

Einschränkungen bei Auftreten von drei Fällen von Covid-19
Die Einschränkungsmaßnahmen, die jetzt zur Ausnahme werden, sollen nicht mehr schon beim Auftreten eines Falles von Covid-19 unter den Bewohnern in Kraft gesetzt, sondern erst "ab drei Fällen, also dem Auftreten eines Clusters".

Die Einführung von Einschränkungen muss fortan Gegenstand eines Dialogs "zwischen den Vertretern der Einrichtung, den Bewohnern und den Familien der Einrichtung" sein.

Schließlich sind nun auch alle Kindertagesstätten wieder zur Öffnung berechtigt.

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