Tag & Nacht

Die neun Mitglieder des Verfassungsrats werden am 14. April über die Verfassungsmäßigkeit der Rentenreform entscheiden, die am 20. März von der Regierung ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung geboxt wurde. Gegen deren wichtigste Maßnahme, die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre, wird von den Franzosen seit Januar auf den Straßen Frankreichs heftig protestiert.

Der Verfassungsrat wird seine Entscheidungen über die umstrittene Rentenreform am Freitag, den 14. April, „am Ende des Tages“ verkünden, wie am Mittwoch, dem 29. März in einer Pressemitteilung bekannt gegeben werden.

Die Verfassungsweisen, müssen zwei Entscheidungen treffen: eine über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs, der im Parlament nach einem Rückgriff auf den Verfassungsartikel 49.3 verabschiedet wurde, und die andere über die Zulässigkeit des Antrags auf ein Referendum, der von der Linken gestellt wurde.

Wie bei jedem Gesetz üblich, hatte Premierministerin Elisabeth Borne am 21. März direkt den Verfassungsrat angerufen, um die Verfassungsmäßigkeit des Textes, der das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 64 Jahre anhebt, überprüfen zu lassen.

Das französische Verfassungsgericht besteht aus neun Mitgliedern, die von der politischen Führung (Präsident der Republik, Präsidenten der Nationalversammlung und des Senats) ernannt werden und überwiegend aus dem rechten Lager stammen, wie z. B. der ehemalige Premierminister Alain Juppé. Den Vorsitz führt derzeit ein weiterer ehemaliger Premierminister: Laurent Fabius, der aus der Sozialistischen Partei stammt.

Abgeordnete der Linken und des rechten Rassemblement National haben jeweils eine eigene Verfassungsklage gegen die Reform eingereicht, und auch die linken Senatoren haben dies getan. Der Verfassungsrat wird am Dienstag, dem 4. April um 14.30 Uhr linke Abgeordnete zu einer Anhörung empfangen, wie aus Parlamentsquellen verlautete.

Die Fraktion des Rassemblement National hingegen hat nicht um eine Anhörung gebeten, da sie der Ansicht ist, dass ihre Argumente bereits in ihrer Klage vollständig enthalten sind.

Die Oppositionsparlamentarier kritisieren insbesondere, dass die Regierung die Rentenreform in einen Berichtigungshaushalt der Sozialversicherung eingebaut  hat und die durch Artikel 47-1 der Verfassung eingeschränkten Prüfungsfristen. Sie sind der Ansicht, dass das „dringliche“ Verfahren „missbraucht“ wurde.

Am 14. April werden die Verfassungsweisen also entscheiden, ob sie den gesamten Text für gültig erklären oder ob sie ihn ganz oder teilweise ablehnen.

Der Verfassungsrat muss auch über einen von der Linken eingebrachten Antrag entscheiden: den Antrag auf ein Referendum.

Etwa 250 oppositionelle Parlamentarier schlagen vor, die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalter einem Referendum zu unterwerfen.

Wenn der Verfassungsrat dem zustimmt, könnte die Sammlung von Bürgerunterschriften beginnen. Die Quote, die erreicht werden muss, entspricht einem Zehntel der Wähler, d. h. etwa 4,87 Millionen Unterschriften innerhalb von neun Monaten, um den Weg für ein Referendum zu ebnen.

Laut der Verfassungsrechtlerin Anne-Charlène Bezzina wird die Durchführung eines solchen Referendums die Umsetzung des Rentenreformgesetzes zunächst jedoch nicht aussetzen.


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