Anses (Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz) hatte bereits am 15. Februar angekündigt, die wichtigsten Verwendungszwecke von S-Metolachlor, "einem der in Frankreich am häufigsten verwendeten Herbizidwirkstoffe", verbieten zu wollen. Wenige Tage nachdem jetzt besorgniserregende Ergebnisse zur Wasserqualität in Frankreich veröffentlicht wurden, machte die Behörde ihre Drohung war.
Die wichtigsten Verwendungszwecke von S-Metolachlor, einem starken landwirtschaftlichen Herbizid, dessen chemische Derivate jetzt im Grundwasser über den zulässigen Grenzwerten nachgewiesen wurden, ist nun in Frankreich verboten. Dies geht aus Mitteilungen hervor, die am Donnerstag, dem 20. April, von der französischen Agentur für Gesundheitssicherheit (Anses) veröffentlicht wurden.
Nach dem Widerruf von etwa zehn Zulassungen bleibt der Verkauf und Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln auf S-Metolachlor-Basis noch bis zum 20. Oktober 2023 erlaubt und Bestände dieser Produkte, die häuf...
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