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Die SNCF hat die Regeln für die Beförderung des Gepäcks ihrer Fahrgäste in ihren Zügen verschärft. Bei Verstößen droht den Fahrgästen ein Bußgeld von 50 Euro.

Ähnlich wie die Fluggesellschaften schon seit einigen Jahren, hat nun auch die SNCF beschlossen, die Anzahl und Größe der Gepäckstücke zu begrenzen, die ihre Kunden in ihren Zügen mitnehmen dürfen, wie die Zeitung Le Figaro berichtet.

Welche Züge sind betroffen?
Die Begrenzung der Größe und Anzahl der Gepäckstücke betrifft die TGV Inoui, die TGV OUIGO und die Intercités-Züge. In allen anderen SNCF-Zügen gelten keine Beschränkungen.

Welche Gepäckstücke bleiben erlaubt?
In den TGV Inoui und den Intercités-Zügen kann jeder Reisende mit zwei Gepäckstücken mit den maximalen Abmessungen von 70x90x50 cm an Bord gehen, zusätzlich zu einem Handgepäckstück mit den Abmessungen 40x30x15 cm (Rucksack, Computertasche). Kinderwagen und Roller werden akzeptiert, wenn sie zusammengeklappt sind und eine maximale Größe von 130 x 90 cm haben. Skier werden in einer Ski-Tasche ohne Größenbeschränkung akzeptiert. Ein Fahrrad wird akzeptiert, wenn es zusammengeklappt oder zerlegt ist. Wenn das Fahrrad nicht zusammengeklappt werden kann, ist eine Reservierung erforderlich, die mit 10 Euro pro Fahrt berechnet wird, und der Besitzer darf nur ein weiteres Gepäckstück mit an Bord nehmen. Musikinstrumente können in einem Hartschalenkoffer mit den maximalen Maßen 130 x 90 cm frei mitgenommen werden.

In den TGV OUIGO kann jeder Reisende ein Handgepäckstück mit den Maßen 55 x 35 x 25 cm und ein Handgepäckstück mit den Maßen 36x27x15 cm mitnehmen. Reisende, die die Option OUIGO Plus gebucht haben, können ein zusätzliches oder größeres Gepäckstück mit an Bord nehmen. Die Mitnahme eines größeren Gepäckstücks wird mit 5 Euro berechnet. Sportausrüstung mit einer Größe von maximal 2 m oder Musikinstrumente mit einer Größe von maximal 130 x 90 cm sind erlaubt. Familien, die mit einem Kleinkind reisen, zahlen nicht für die Beförderung eines Kinderwagens, Schalensitzes oder Kinderwagenaufsatzes, wenn das Kind an Bord ist.

In jedem Fall muss das Gepäck mit dem Namen des oder der Passagiere gekennzeichnet sein.

Warum legt die SNCF solche Grenzen fest?
SNCF Voyageurs erklärt, dass „diese aktualisierten Regeln einfach klarer und präziser sind und so Missbrauch oder Fragen unserer Kunden verhindern werden“.

Diese neuen Regeln sind bereits seit dem 15. Februar 2024 in Kraft. Die SNCF verspricht eine Kulanz- und Anpassungsfrist bis zum 15. September 2024.

Wenn sich ein Reisender nicht an die neuen Regeln hält, muss er nach dem 15. September 2024 mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Das Bußgeld kann auf bis zu 150 Euro steigen, „wenn der Verkehr in den Gängen behindert wird oder wenn ein Sitzplatz oder ein Gepäckraum unberechtigterweise besetzt wird“.


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