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Angesichts des Anstiegs der Infektionsraten in Teilen Europas plant die EU einige Änderungen an dem Covid-Zertifikat, das einen uneingeschränkten Reiseverkehr innerhalb der EU ermöglicht.

Seit seiner Einführung im Juli erlaubt das Covid-Zertifikat der EU geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen, innerhalb der EU frei zu reisen, ohne dass weitere Tests oder Quarantäne erforderlich sind.

Da die Zahl der Fälle in Teilen der EU jetzt jedoch sprunghaft ansteigt, beginnen einige Mitgliedstaaten neue Reisebeschränkungen zu verhängen. Deshalb hat die Europäische Kommission offensichtlich die Notwendigkeit erkannt, die Regeln für das Covid-Zertifikat zu verschärfen.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides erklärte diese Woche in Straßburg, dass eine einheitliche Gültigkeitsdauer für das Covid-Zertifikat festgelegt und Auffrischungsimpfungen einbezogen werden müssten.

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„Ich stimme der Dringlichkeit voll und ganz zu, und deshalb arbeitet die Europäische Kommission mit äußerster Dringlichkeit daran, die Koordinierung der Freizügigkeit zu verstärken, einschließlich der Gültigkeitsdauer und der Rolle der Auffrischungsimpfungen in der Impfkampagne“, sagte Kyriakides vor europäischen Abgeordneten in Straßburg.

Die Änderungen werden „die wichtige Rolle des digitalen EU-Covid-Zertifikats, das Reisende heutzutage mit sich führen, fördern und verstärken“, sagte Kyriakides.

Es wird vermutet, dass die Gültigkeitsdauer auf 12 Monate nach der zweiten Dosis (oder nach der ersten Dosis bei einer einmaligen Impfung) festgelegt werden könnte, obwohl Griechenland darauf drängt, dass das Zertifikat eine Auffrischungsimpfung bereits sechs Monate nach der letzten Dosis erfordern müsse.

Das würde bedeuten, dass geimpfte Reisende nach Ablauf der Frist eine Auffrischungsimpfung vornehmen müssten oder gezwungen wären, vor Reisen innerhalb der EU einen Test zu machen.

Im Rahmen des harmonisierten Systems enthalten die Covid-Bescheinigungen bisher über einen QR-Code den Nachweis, dass der Inhaber, die Inhaberin, entweder:
– gegen Covid-19 geimpft wurde
– sich kürzlich von dem Virus erholt hat (d. h. Antikörper im Blut hat)
– kürzlich negativ auf Covid getestet wurde.

Bisher wurde jedoch nie eine zeitliche Begrenzung für die Verwendung des QR-Codes festgelegt. Da allerdings immer mehr Studien zeigen, dass die Immunität durch Impfung nach sechs oder sieben Monaten nachlässt, hat der Druck zugenommen, den Bescheinigungen eine Dauer hinzuzufügen und auch Auffrischungsimpfungen einzubeziehen.

Da aber der Grenzübertritt in die Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten fällt, war es den einzelnen Mitgliedstaaten schon immer gestattet, ihre eigenen Einreisebestimmungen und -beschränkungen für Covid einzuführen.

Deutschland, das mit einer neuen Covid-Welle zu kämpfen hat, ist bereits von den einheitlichen Grenzbestimmungen abgerückt, als es kürzlich ankündigte, dass Personen aus den EU-Ländern Belgien, Irland, Griechenland und den Niederlanden, die nicht geimpft oder von Covid genesen sind, sich nach der Einreise in Quarantäne begeben müssen.

Österreich hat die Vorschriften für Tests verschärft und die Verwendung von Antigentests untersagt sowie die Gültigkeit von Impfungen auf 270 Tage begrenzt.

Einige Länder wie Frankreich machen bereits eine Auffrischungsimpfung für die weitere Gültigkeit des Gesundheitspasses für einen Teil der Bevölkerung obligatorisch. Bisher müssen zwar nur die über 65-Jährigen eine Auffrischungsimpfung erhalten, um die Gültigkeit ihres QR-Codes zu gewährleisten, aber es wird erwartet, dass die Maßnahme bald auf alle Erwachsenen ausgeweitet wird.

Die Vorschläge der Kommission werden zunächst den EU-Botschaftern der einzelnen Mitgliedstaaten vorgelegt, die dann darüber entscheiden müssen.

Unabhängig von dem harmonisierten EU-Reiseabkommen haben einige Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien inzwischen die Gesundheitspässe auch intern für den Zutritt zu Freizeiteinrichtungen wie Bars und Restaurants zur Pflicht gemacht.


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