Tag & Nacht

Der Vermieter von Sozialwohnungen ‚Côte d’Azur Habitat‘ kann Mieter aus ihren Wohnungen werfen, wenn ihnen schlechtes Betragen und Sachbeschädigungen nachgewiesen werden oder es zu strafrechtlichen Verurteilungen kommt.

In Nizza (Departement Alpes-Maritimes) weist ein Sozialvermieter einige seiner Mieter aus ihren Wohnungen. Der Sozialvermieter Côte d’Azur Habitat bekämpft wilde Müllkippen und schickt regelmäßig Kontrolleuere vor Ort. Ein solcher Kontrolleur erstellt Untersuchungsberichte und beobachtet juristische und streitige Verfahren. Sein Alltag ist geprägt von Nachbarschaftskonflikten, Hausbesetzungen und Auseinandersetzungen. Solche Rückmeldungen sind für Côte d’Azur Habitat, den größten sozialen Vermieter des Departements Alpes-Maritimes, unerlässlich. Einmal im Monat ziehen die Außendienstmitarbeiter Bilanz über ihre Ermittlungen.

Eine verschärfte Hausordnung
Die Hausordnung wurde kürzlich verschärft. „Wir erklären darin, dass beim geringsten Verstoß gegen einen Artikel in der Hausordnung ein Verfahren eingeleitet wird“, sagt Anne-Marie Camera, Leiterin der Verwaltung bei Côte d’Azur Habitat. Jede strafrechtliche Verurteilung eines Mieters oder einer Person, die mit ihm in der Wohnung lebt, kann zu einer Zwangsräumung der Sozialwohnung führen. Zuvor lädt der Vermieter den Mieter zu einem Gespräch vor, wobei ein Polizeikommissar anwesend ist. Soziale Vereine kritisieren allerdings, dass diese Zwangsräumungen anstehende Probleme nur verlagern.


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