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Während zwei Drittel des Grundwassers in Frankreich immer noch unter dem Normalwert liegen, kann der Betrieb von Kernkraftwerken auch gestört werden, wenn bestimmte Kriterien für die Temperatur von Wasserläufen überschritten werden. Dies erklärt Karine Herviou, Generaldirektorin am Institut de radioprotection et de sûreté nucléaire (Institut für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) auf Franceinfo.

Der Betrieb von Atomkraftwerken „kann gestört werden, wenn bestimmte Temperatur- oder Abflusskriterien in diesen Wasserläufen überschritten werden, wie es im letzten Jahr der Fall war“, erklärte Karine Herviou, stellvertretende Generaldirektorin, die für Nukleare Sicherheit beim Institut für Strahlenschutz und Nukleare Sicherheit (IRSN) zuständig ist, am Mittwoch auf dem Sender Franceinfo. Zwei Drittel der Grundwasserspiegel in Frankreich liegen immer noch unter den normalen Werten. Laut dem Bureau de recherches géologiques et minières (BRGM), das für die Überwachung des Grundwassers zuständig ist, entwickelt sich der Zustand des Grundwassers „nur geringfügig und bleibt insgesamt unbefriedigend“.

Die Kraftwerke entnehmen das Wasser für die Kühlung direkt aus den Flüssen. In Frankreich gibt es 38 Reaktoren, die an Flussufern stehen. Ihr Betrieb kann gestört werden, wenn bestimmte Temperatur- oder Durchflusskriterien in diesen Wasserläufen überschritten werden, wie es schon im letzten Jahr der Fall war. Im Kraftwerk Bugey beispielsweise muss der Betreiber EDF, wenn die Wassertemperatur nach dem Kühldurchlauf im Kraftwerk 26 Grad übersteigt, aufgrund von Umweltauflagen die Leistung der Reaktoren begrenzen oder sie ganz abschalten, um die Umwelt nicht zu sehr zu erwärmen.

Das würde zu einem Produktionsstopp bei der Stromerzeugung führen. Ein Kraftwerk muss bestimmte Mengen an Wärmeabwässern in die Natur einleiten. Sind die Temperaturen zu hoch oder der Wasserstand zu niedrig kann es nicht mehr betrieben werden.


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