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Marokko hat beschlossen, aufgrund der Verschlechterung der Gesundheitssituation alle Flüge von und nach Frankreich auszusetzen. Die Maßnahme wird am Sonntag, 28. November, um Mitternacht wirksam.

Marokko wird ab Sonntag, dem 28. November 2021, die Linienflüge mit Frankreich einstellen, berichtet die marokkanische Nachrichtenagentur (MAP). Diese Entscheidung gilt ab Sonntag, dem 28. November, Mitternacht, und „bis auf weiteres“.

Zunächst hatte die offizielle marokkanische Presse berichtet, dass die Flugverbindungen zwischen den beiden Ländern schon ab Freitagabend eingestellt würden. Schließlich wurde eine Verschiebung auf Sonntag beschlossen, um die Rückkehr von Bürgern und Einwohnern zu erleichtern, wie MAP berichtete.

Die marokkanischen Behörden haben einen Impfpass eingeführt, um den Zugang zu öffentlichen Orten auf geimpfte Personen zu beschränken.

Marokko hatte bereits Flüge nach Russland, Großbritannien und in die Niederlande wegen der neuen Covid-19-Welle auf dem alten Kontinent ausgesetzt.

Angesichts einer fünften Welle der Coronavirus-Pandemie kündigte auch die französische Regierung am Donnerstag eine Verschärfung der Gesundheitsmaßnahmen an, ohne jedoch einen Lockdown oder eine Ausgangssperre in Betracht zu ziehen.

Verstärkte Kontrollen
Frankreich ist bei weitem der wichtigste Wirtschaftspartner Marokkos. Auch die kulturellen und menschlichen Beziehungen sind eng: Mehr als 1,3 Millionen Marokkaner leben in Frankreich und fast 80.000 Franzosen in Marokko. Bereits vor fast zwei Wochen verschärfte das Königreich Marokko die Kontrollen an seinen Grenzen aufgrund des Anstiegs der Covid-19-Infektionen in Europa.

Von nun an werden Reisende bei der Ankunft in Marokko neben dem obligatorischen Gesundheitspass und negativen PCR-Tests doppelt kontrolliert: mit Wärmebildkameras und elektronischen Thermometern sowie mit Antigen-Tests. Jeder Reisende, der bei der Ankunft positiv getestet wird, wird auf Kosten der Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft sofort in sein Herkunftsland zurückgeschickt, mit Ausnahme von Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Marokko haben.

Diese Maßnahmen betreffen alle Personen, die aus Ländern der sogenannten „Liste B“ kommen, d. h. Frankreich, mehreren EU-Ländern sowie Großbritannien, Algerien und Tunesien.

Bereits im vergangenen Monat hatten die marokkanischen Behörden Flüge von und nach Deutschland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Russland aufgrund der Entwicklung der Gesundheitssituation in diesen vier Ländern ausgesetzt.


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