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Ein Dekret, das demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt vielen Gemeinden in Frankreich, die Wohnsteuer auf Zweitwohnungen zu erhöhen. Etwas mehr als 3.600 Gemeinden in Frankreich werden die Möglichkeit dazu haben.

Ein Dekret, das in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es vielen Gemeinden, die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze zu erhöhen, um die herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen. Viele Gemeinden – vor allem an der Mittelmeer- und Atlantikküste -, werden voraussichtlich die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze zu erhöhen. Das Dekret gibt etwa 3.680 Gemeinden die Möglichkeit, im Gemeinderat über eine Erhöhung der Wohnsteuer auf Zweitwohnungen zwischen 5 % und 60 % abzustimmen.

Bisher hatten nur rund 1.000 Gemeinden die Möglichkeit dazu. Dabei handelte es sich unter anderem um Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, in denen ein „deutliches Ungleichgewicht zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage“ festgestellt worden war. Dieses Ungleichgewicht musste zu „ernsthaften Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum“ führen, damit die Steuererhöhungen gerechtfertigt waren.

Das Haushaltsgesetz 2023 hat nun das Kriterium der Einwohnerzahl abgeschafft, wie die Zeitung La Gazette des Communes berichtet.

Die Folgen: Neue Gemeinden, die sich vor allem entlang der französischen Küste, in Berggebieten und in den touristischsten Regionen des Landes befinden, werden die Möglichkeit haben, ihre Wohnsteuer auf möblierte Wohnungen, die als Zweitwohnsitz dienen, zum Teil drastisch zu erhöhen.

Die betroffenen Gemeinden haben nun bis zum kommenden Herbst Zeit, um über eine Steuererhöhung zu beraten. Anschließend müssen sie den jeweiligen Präfekturen mitteilen, ob sie den Aufschlag anwenden wollen oder nicht.


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