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Der usbekische Staatsbürger, der der islamistischen Radikalisierung verdächtigt wurde, war am 15. November per Flugzeug abgeschoben worden, obwohl eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte es den französischen Behörden verbot.

Der Staatsrat wies Frankreich am Donnerstag, dem 7. Dezember, an, einen Usbeken, der trotz einer Entscheidung der europäischen Justiz in sein Heimatland abgeschoben worden war, zurückzuholen. Die Ministerien für Inneres und Äußeres müssen „so schnell wie möglich alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen“, um die Rückkehr des Mannes „auf Staatskosten“ zu ermöglichen.

Der usbekische Staatsbürger, der von den französischen Sicherheitsbehörden der islamistischen Radikalisierung verdächtigt wurde, war am 15. November nach Usbekistan abgeschoben worden. Der Mann war seit März Gegenstand einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhängten einstweiligen Verfügung, die seine Abschiebung verhindern sollte. Menschenrechtsorganisationen zufolge ist sein Leben in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, in Gefahr.

Die europäische Gerichtsentscheidung hätten den Mann theoretisch schützen sollen. „Man kommt dazu, sich zu etwas Normalem zu beglückwünschen, nämlich zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit“, reagierte seine Anwältin Lucie Simon. „Es ist eine Ohrfeige sowohl für den französischen Innenminister Gérald Darmanin, der angekündigt hatte, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nicht respektieren zu wollen, als auch für das Verwaltungsgericht von Paris, das am 16. November im Schnellverfahren für die Abschiebung entschieden hatte“, kommentierte sie. Der Richter des Verwaltungsgerichts habe „einen Rechtsfehler“ begangen, als er die Abfindung erlaubte, so der Staatsrat in seiner Entscheidung.

Das Innenministerium wollte auf Anfrage nicht auf die Entscheidung des Staatsrats reagieren. Am 1. Dezember hatte das Innenministerium erklärt, dass die französischen Sicherheitsbehörden den 39-jährigen Mann als „radikalisiert“ und „sehr gefährlich“ einstuften. Im Innenministerium hatte man entschieden, dass der Usbeke wahrscheinlich kein „persönliches, reales und ernsthaftes Risiko eingeht, wenn er nach Usbekistan zurückgeschickt wird“, nachdem er 2018 nach Usbekistan gereist war und dort 2019 ein Kind gezeugt hatte, ohne von den örtlichen Behörden behelligt zu werden. Seine Anwältin erinnerte daran, dass ihr Mandant nie verurteilt wurde und seine „Strafakte leer ist“.


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